Was ist das Behinderten­gleichstellungs­gesetz?

In Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit niemand durch das öffentliche Recht, also den Staat, benachteiligt wird, gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir erklären, was es regelt.

15. Juni 2026|1 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch Redaktion
Drei Frauen stehen nah beieinander und lächeln.
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