Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz?
In Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit niemand durch das öffentliche Recht, also den Staat, benachteiligt wird, gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir erklären, was es regelt.




