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Was ist das Behinderten­gleichstellungs­gesetz?

In Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit niemand durch das öffentliche Recht, also den Staat, benachteiligt wird, gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir erklären, was es regelt.

15. Juni 2026|2 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch Redaktion
Drei Frauen stehen nah beieinander und lächeln.

Für wen gilt das BGG?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schützt Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung durch öffentliche Stellen. Es verpflichtet Einrichtungen des Bundes dazu, barrierefrei zu sein – also so gestaltet, dass alle Menschen sie nutzen können.

Das Gesetz gilt vor allem für Bundesbehörden wie Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund. Auch andere Ämter, die Bundesrecht umsetzen – zum Beispiel Sozial- oder Versorgungsämter – müssen sich an das BGG halten.

Was regelt das BGG?

Das Gesetz hat folgende Ziele:

  • Benachteiligung verhindern: Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter behandelt werden. Das BGG ergänzt das Diskriminierungsverbot aus dem Grundgesetz.
  • Barrierefreiheit schaffen: Gebäude, Verkehrsmittel, Webseiten und andere Angebote von Bundesbehörden müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie nutzen können.
  • Informationen zugänglich machen: Ämter müssen wichtige Informationen auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereitstellen.
  • Gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Gibt es Weiterentwicklungen des BGG seit 2002?

Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeitet. Ziel war es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter zu stärken. Seitdem müssen öffentliche Stellen zum Beispiel Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und Bescheide erklären. Auch der Begriff „Behinderung“ wurde an die UN-Regeln angepasst. 2018 kamen weitere Änderungen dazu: Internetseiten und Apps von öffentlichen Stellen müssen seitdem barrierefrei sein.

Zusätzlich gibt es drei Verordnungen, die das BGG ergänzen:

  • Die Kommunikationshilfenverordnung sorgt dafür, dass zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen eingesetzt werden.
  • Die Verordnung über barrierefreie Dokumente hilft blinden und sehbehinderten Menschen beim Zugang zu Verwaltungsunterlagen.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV) regelt, wie die digitale Technik des Bundes barrierefrei gestaltet werden muss.

Wo kann ich mich auf Basis des BGG beschweren?

Dafür gibt es die Schlichtungsstelle BGG. Sie ist neutral und hilft dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Einrichtungen zu lösen – zum Beispiel, wenn Barrierefreiheit fehlt oder Informationen nicht zugänglich sind.

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