Sozialgesetzbücher (SGB)
Schutz für Bürger*innen in Deutschland
In Deutschland gibt es Gesetze, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen vor Armut zu schützen. Sie sollen damit ein menschenwürdiges Leben führen können. In den Gesetzen steht zum Beispiel, dass Menschen auch dann Geld bekommen, wenn sie krank, arbeitslos oder in Rente sind. Die verschiedenen Sozialgesetzbücher bestimmen, wie die Sozialversicherungen, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen arbeiten müssen. In den Sozialgesetzbüchern stehen auch die Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Soziale Sicherheit steht im Grundgesetz und ist ein Menschenrecht

Soziale Sicherheit ist in Deutschland im Grundgesetz festgelegt:
- „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Artikel 20 Grundgesetz
- „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Artikel 1, Absatz 1 und 2, Grundgesetz
- Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ Artikel 28 Grundgesetz
Soziale Sicherheit ist auch ein Menschenrecht. In Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit […]“ Der Artikel beschreibt auch: Soziale Sicherheit ist notwendig, um ein Leben in Würde zu führen.
Was bedeutet soziale Sicherheit?
Soziale Sicherheit bedeutet: Menschen werden unterstützt, wenn sie zum Beispiel krank sind, eine Behinderung haben, einen Unfall hatten, nicht mehr arbeiten können oder arbeitslos werden.
Ein Beispiel: Eine Person hat durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Behinderung bekommen und kann nicht mehr arbeiten. Die Person braucht ärztliche Behandlungen, Medikamente und kann kein Geld mehr für Miete, Lebensmittel, Strom und Heizung verdienen. Jetzt hat die Person das Recht auf verschiedene Leistungen der sozialen Sicherheit: Die Krankenkasse bezahlt einen sehr großen Teil der ärztlichen Behandlungen und Medikamente. Die Rentenversicherung bezahlt eine Rente, wenn die Person nicht mehr arbeiten kann. Die Person kann auch weitere Hilfen bekommen, wie zum Beispiel einen Zuschuss für Miete oder besonders hohe Kosten für Medikamente.
Hintergrund zur sozialen Sicherheit

Jeder Mensch bekommt früher oder später Geld durch staatliche Leistungen der sozialen Sicherung. Denn zu den Leistungen gehören zum Beispiel Sozialhilfe, Krankengeld, Pflegegeld, Rente, Grundrente, Vorsorgeuntersuchungen, BAföG, Mutterschutz, Eltern- und Kindergeld.
Die Sozialgesetzbücher und ihre besonderen Teile sind die Grundlage für unseren Sozialstaat. Mit anderen Worten: ohne Sozialgesetzgebung kein Sozialstaat. Nur durch einen guten Sozialstaat können wir in einer lebenswerten Gesellschaft leben, in der alle Menschen teilhaben können und füreinander da sind. Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten Ziele der Sozialgesetzgebung.
Sozialgesetzbücher im Einzelnen
Sozialgesetzbücher und Leistungsträger
Für die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern sind bestimmte Träger zuständig. Die folgende Liste ist eine Übersicht über die Sozialgesetzbücher und deren Leistungsträger. Das heißt: An welches Amt, welche Stelle, welchen Träger muss ich mich wenden, wenn ich Leistungen und Geld beantragen will:
Sozialgesetzbuch | Träger |
|---|---|
| SGB 1 – Allgemeiner Teil | - |
| SGB 2 - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende | Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit, kreisfreie Städte und Kreise, Jobcenter |
| SGB 3 - Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) | Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit |
| SGB 4 - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | - |
| SBG 5 - Gesetzliche Krankenversicherung | Krankenkassen |
| SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung | Rentenversicherungen |
| SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung | Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) |
| SGB 8 - Kinder- und Jugendhilfe | Jugendämter |
| SGB 9 - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen | alle Träger von Sozialleistungen: Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Träger der sozialen Entschädigung, Träger der Jugendhilfe (Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger), Träger der Eingliederungshilfe. Eine Ausnahme: Pflegekassen sind keine Träger für das SGB 9. Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter können ebenfalls Träger für Leistungen nach dem SGB 9 sein. |
| SGB 10 - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | - |
| SGB 11 - Soziale Pflegeversicherung | Pflegekassen |
| SGB 12 - Sozialhilfe | Sozialämter |
| 13 gibt es nicht | |
| SGB 14 - Soziale Entschädigung | Träger der Sozialen Entschädigung (ehemals Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. bietet eine Träger-Suche nach dem SGB 14 an. |
Sozialgesetzgebung noch nicht einheitlich

Die Sozialgesetzgebung ist noch nicht einheitlich geregelt. Das bedeutet: Es gibt Gesetze, die zum Sozialrecht gehören, aber noch nicht in den Sozialgesetzbüchern stehen. Beispiele dafür sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Kindergeld-Gesetz oder das Wohngeld-Gesetz.
Zuletzt ist das 14. Sozialgesetzbuch „Soziale Entschädigung“ entstanden. Das SGB 14 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat zwei alte Gesetze ersetzt: das Opferentschädigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz.
In Zukunft wird es also wahrscheinlich noch weitere Sozialgesetzbücher geben.
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