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Sozialgesetzbücher (SGB)

Schutz für Bürger*innen in Deutschland

In Deutschland gibt es Gesetze, um Menschen in schwierigen Lebens­situationen vor Armut zu schützen. Sie sollen damit ein menschen­würdiges Leben führen können. In den Gesetzen steht zum Beispiel, dass Menschen auch dann Geld bekommen, wenn sie krank, arbeits­los oder in Rente sind. Die verschiedenen Sozial­gesetz­bücher bestimmen, wie die Sozial­versicherungen, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfall­versicherungen arbeiten müssen. In den Sozial­gesetz­büchern stehen auch die Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung schaut in die Kamera

Soziale Sicherheit steht im Grund­gesetz und ist ein Menschen­recht

Soziale Sicherheit ist in Deutsch­land im Grund­gesetz festgelegt:

  • „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundes­staat.“ Artikel 20 Grund­gesetz
  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschen­rechten als Grund­lage jeder menschlichen Gemein­schaft, des Friedens und der Gerechtig­keit in der Welt. Artikel 1, Absatz 1 und 2, Grund­gesetz
  • Die verfassungs­mäßige Ordnung in den Ländern muß den Grund­sätzen des republikanischen, demo­kratischen und sozialen Rechts­staates im Sinne dieses Grund­gesetzes entsprechen.“ Artikel 28 Grund­gesetz

Soziale Sicherheit ist auch ein Menschen­recht. In Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte heißt es: „Jeder hat als Mitglied der Gesell­schaft das Recht auf soziale Sicher­heit […]“ Der Artikel beschreibt auch: Soziale Sicher­heit ist notwendig, um ein Leben in Würde zu führen.

Was bedeutet soziale Sicherheit?

Soziale Sicherheit bedeutet: Menschen werden unter­stützt, wenn sie zum Beispiel krank sind, eine Behinderung haben, einen Unfall hatten, nicht mehr arbeiten können oder arbeits­los werden. 

Ein Beispiel: Eine Person hat durch einen Unfall oder eine Krank­heit eine Behinderung bekommen und kann nicht mehr arbeiten. Die Person braucht ärztliche Behandlungen, Medi­kamente und kann kein Geld mehr für Miete, Lebens­mittel, Strom und Heizung verdienen. Jetzt hat die Person das Recht auf verschiedene Leistungen der sozialen Sicher­heit: Die Kranken­kasse bezahlt einen sehr großen Teil der ärzt­lichen Behandlungen und Medi­kamente. Die Renten­versicherung bezahlt eine Rente, wenn die Person nicht mehr arbeiten kann. Die Person kann auch weitere Hilfen bekommen, wie zum Beispiel einen Zuschuss für Miete oder besonders hohe Kosten für Medi­kamente.

Hintergrund zur sozialen Sicherheit

Jeder Mensch bekommt früher oder später Geld durch staatliche Leistungen der sozialen Sicherung. Denn zu den Leistungen gehören zum Beispiel Sozial­hilfe, Kranken­geld, Pflege­geld, Rente, Grund­rente, Vorsorge­untersuchungen, BAföG, Mutter­schutz, Eltern- und Kindergeld.

Die Sozialgesetz­bücher und ihre besonderen Teile sind die Grund­lage für unseren Sozial­staat. Mit anderen Worten: ohne Sozial­gesetz­gebung kein Sozial­staat. Nur durch einen guten Sozial­staat können wir in einer lebens­werten Gesellschaft leben, in der alle Menschen teil­haben können und füreinander da sind. Armut und Aus­grenzung zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten Ziele der Sozial­gesetz­gebung.

Sozialgesetzbücher im Einzelnen

Sozialgesetzbücher und Leistungsträger

Für die Leistungen nach den Sozialgesetz­büchern sind bestimmte Träger zuständig. Die folgende Liste ist eine Über­sicht über die Sozial­gesetz­bücher und deren Leistungs­träger. Das heißt: An welches Amt, welche Stelle, welchen Träger muss ich mich wenden, wenn ich Leistungen und Geld beantragen will:

Sozialgesetzbuch

Träger

SGB 1 – Allgemeiner Teil-
SGB 2 - Bürgergeld, Grundsicherung für ArbeitsuchendeBundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit, kreisfreie Städte und Kreise, Jobcenter
SGB 3 - Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit
SGB 4 - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung-
SBG 5 - Gesetzliche KrankenversicherungKrankenkassen
SGB 6 - Gesetzliche RentenversicherungRentenversicherungen
SGB 7 - Gesetzliche UnfallversicherungUnfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
SGB 8 - Kinder- und JugendhilfeJugendämter
SGB 9 - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungenalle Träger von Sozialleistungen: Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Träger der sozialen Entschädigung, Träger der Jugendhilfe (Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger), Träger der Eingliederungshilfe. Eine Ausnahme: Pflegekassen sind keine Träger für das SGB 9. Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter können ebenfalls Träger für Leistungen nach dem SGB 9 sein.
SGB 10 - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz-
SGB 11 - Soziale PflegeversicherungPflegekassen
SGB 12 - SozialhilfeSozialämter
13 gibt es nicht 
SGB 14 - Soziale EntschädigungTräger der Sozialen Entschädigung (ehemals Haupt­fürsorge­stellen und Versorgungs­verwaltungen). Die Bundes­arbeits­gemeinschaft der Integrations­ämter und Haupt­fürsorge­stellen (BIH) e.V. bietet eine Träger-Suche nach dem SGB 14 an.

Sozialgesetzgebung noch nicht einheitlich

Die Sozialgesetzgebung ist noch nicht einheitlich geregelt. Das bedeutet: Es gibt Gesetze, die zum Sozial­recht gehören, aber noch nicht in den Sozial­gesetz­büchern stehen. Beispiele dafür sind das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), das Kindergeld-Gesetz oder das Wohngeld-Gesetz. 

Zuletzt ist das 14. Sozial­gesetz­buch „Soziale Entschädigung“ entstanden. Das SGB 14 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat zwei alte Gesetze ersetzt: das Opfer­entschädigungs­gesetz und das Bundes­versorgungs­gesetz.

In Zukunft wird es also wahrscheinlich noch weitere Sozialgesetz­bücher geben.

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