Betriebliche Wiedereingliederung
Nach längerer Krankheit oder einem Unfall ist es wichtig, wieder gut ins Berufsleben zu kommen. Ein gutes Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) hilft dabei.

Nach längerer Krankheit oder einem Unfall ist es wichtig, wieder gut ins Berufsleben zu kommen. Ein gutes Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) hilft dabei.

Zu Beginn einer jeden Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall steht das BEM-Gespräch. Sobald du in den vergangen zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen krank warst, ist dein Arbeitgeber gesetzlich zu einem solchen Gespräch verpflichtet. In diesem Gespräch muss er dir eine betriebliche Wiedereingliederung anbieten. Dabei ist es egal, ob du eine Behinderung hast oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob die Krankheit oder erworbene Behinderung durch die Arbeit verursacht wurde oder nicht. Für dich als Arbeitnehmer*in ist das BEM freiwillig. Du kannst die Gesprächs-Einladung ohne Begründung ablehnen. Die Einladung muss übrigens schriftlich erfolgen. Immer gilt: der Arbeitgeber muss die Angelegenheit vertraulich behandeln.
Wenn du es möchtest, kann jemand aus dem Betriebsrat / Personalrat dich zum BEM-Gespräch begleiten. Hast du eine Schwerbehinderung oder bist gleichgestellt, kannst du auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hinzuziehen. Manchmal ist es sinnvoll, externe Berater (zum Beispiel den*die Betriebsarzt*ärztin oder technische Berater*innen vom Integrationsamt) zu beteiligen.
Die rechtliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungs-Management (BEM) ist im neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Dort heißt es in §167, Absatz 2 unter anderem: der Arbeitgeber klärt „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“.
Ziel der betrieblichen Wiedereingliederung nach Krankheit sollte in jedem Fall sein: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und weitere Ausfälle verhindern.
Im Gespräch solltest du mit deinem Arbeitgeber klären:
Besteht ein Zusammenhang zwischen deiner Erkrankung und deinem Arbeitsplatz?

Besprich mit deinem Arbeitgeber, wie er dich bei der Wiedereingliederung unterstützen kann. Das kann eine der nachfolgenden Maßnahmen sein oder alle:
Arbeitszeiten flexibilisieren
Hierzu zählen zum Beispiel häufigere oder längere Pausen. Auch die Möglichkeit, von zu Hause aus arbeiten zu können, kann zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf beitragen. Eine Art der Arbeitszeitflexibilisierung ist auch die stufenweise Wiedereingliederung: Du fängst nach einer Krankheit schrittweise wieder an, mehr zu arbeiten. Dadurch kannst du dich langsam an die Arbeitsplatzbelastung gewöhnen. Auch eine einfache Vereinbarung, dass du während der Arbeitszeit zum Arzt*Ärztin oder Physiotherapeut*in gehen kannst, kann zum Erfolg führen.
Arbeitsplatz anpassen
Damit du nach deiner Krankheit wieder arbeiten kannst, kann auch dein Arbeitsplatz umgebaut werden: zum Beispiel ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein rückengerechter Stuhl. Auch technische Arbeitshilfen wie Lesehilfen, barrierefreie Software oder Hebehilfen können dich unterstützen.
Tätigkeiten verändern
Es kann auch sein, dass du trotz Hilfsmittel nicht in der Lage bist, deine bisherige Tätigkeit auszuführen. Dann solltest du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber überlegen, ob und wie du an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden kannst. Eine Weiterbildung oder Umschulung kann dir dabei helfen.

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