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Selbstständig arbeiten mit Behinderung

Den passenden Job zu finden, ist gar nicht so einfach: Entweder ist die Firma zu weit entfernt. Die Stundenzahl ist zu hoch oder zu niedrig. Der Arbeitsplatz ist nicht barrierefrei. Oder die Bezahlung passt nicht. Eine mögliche Alternative ist, sich selbstständig zu machen. Zum Beispiel im Dienstleistungsbereich oder in der Produktion. Mit oder ohne zusätzliche Angestellte.

12 Minuten Lesedauer|von Marion Theisen
Eine Frau, die ein Hörgerät trägt, arbeitet an einem Laptop und hält dabei ein Handy in der Hand.

Welche Gründe sprechen dafür, sich als Mensch mit Behinderung selbstständig zu machen?

Selbstbestimmt zu arbeiten, das kann sehr glücklich machen. Du kannst deine Arbeitszeiten flexibel einteilen und den Arbeitsdruck so den eigenen Bedürfnissen anpassen. Was du dir zutraust, wann und wie viel, bestimmst du allein. Auch die Einrichtung deines Arbeitsplatzes kannst du den eigenen Bedarfen anpassen. Du kannst alles so organisieren, wie du es brauchst. Die passende Förderung dazu kannst du bei verschiedenen Stellen beantragen.

Das Recht ist auf deiner Seite! Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die „Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“. So werden Nachteile ausgeglichen. Die Förderung von Selbstständigen ist im SGB IX, Paragraf 185, Absatz 3 und in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung (SchwAV), Paragraf 18 und 21 geregelt. Die meisten Leistungen sind allerdings Ermessensleistungen und werden vom jeweiligen Inklusions- bzw. Integrationsamt entschieden. 

Dort musst du zum Beispiel vorweisen, dass du eine Schwerbehinderung hast oder gleichgestellt bist. Außerdem musst du glaubhaft machen, dass die Selbstständigkeit auf Dauer geplant ist und zu deiner Haupt-Einnahmequelle wird, so dass du keine staatlichen Hilfen brauchst. Danach prüft das Amt, ob auch eine andere Behörde das Geld zahlen könnte und ob es dir zumutbar ist, die Kosten selbst zu tragen. Ist alles geregelt, kann die Unterstützung starten.

Schon gewusst? 

In Deutschland arbeiten etwa 180.000 Menschen mit Behinderung selbstständig. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das sind knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen mit Behinderung. Bei den Menschen ohne Behinderung sind 9,4 Prozent aller Erwerbstätigen selbstständig.

Die meisten Gründungen gibt es im Dienstleistungs-Bereich (63 Prozent). Im Handel sind es 35 Prozent. Und im Handwerk nur zwei Prozent. 

Selbstständig mit Behinderung: Was muss ich beachten?

Wenn du deine Idee zur Selbstständigkeit gefunden hast, nimm dir genügend Zeit, sie auszuarbeiten. Du brauchst einen detaillierten Businessplan, auch um in der Anfangszeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Wenn Menschen auf die Schnelle ein Geschäft gründen, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, endet das häufig in einer Insolvenz.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständige*r?

Je nachdem, in welcher Branche du arbeitest, brauchst du in der Selbstständigkeit unterschiedliche Versicherungen. Informiere dich möglichst früh darüber, welche Versicherungen für dich verpflichtend sind.

Eine Kranken- und Pflegeversicherung musst du auf jeden Fall abschließen – entweder privat oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung automatisch enthalten.

In Berufen mit hohem Unfallrisiko ist per Gesetz eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Dazu gehören Hausgewerbetreibende, einige Berufe im Gesundheitswesen, landwirtschaftliche Unternehmer*innen und Küstenschiffer*innen. Träger ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Informationen dazu bekommt man bei den Kammern.

Für einige Selbstständige ist es möglich, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung zu gehen. Voraussetzung ist, dass sie vorher mindestens ein Jahr angestellt gearbeitet haben und unmittelbar vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.

Manche Selbstständige müssen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören Handwerker*innen, Hebammen, Künstler*innen und Pfleger*innen. Bist du nicht in diesen Berufen tätig, kannst du die Rentenversicherungspflicht trotzdem beantragen, allerdings nur in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. So kannst du auch staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente nutzen. Du kannst außerdem bei privaten Versicherungen für dein Alter vorsorgen. Hier empfiehlt sich ein Termin bei einem Versicherungsmakler.

Eine Berufshaftpflicht empfiehlt sich für Ärztinnen, Apotheker, Psychotherapeutinnen, Ingenieure, Architektinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Versicherungsmakler.

Wo finde ich eine Beratung für Selbstständige mit Behinderung?

Um deine Selbstständigkeit optimal vorzubereiten, solltest du dir eine passende Beratung suchen. Die bekommst du zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer oder auch bei der Handwerkskammer kostenfrei. Allerdings ist sie dort meist nicht speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

Auch die Inklusions- und Integrationsämter informieren zur Existenzgründung. Unter einigen Bedingungen:

  • Du musst nachweisen, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten für eine selbstständige Tätigkeit mitbringst.
  • Du solltest planen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten und mit der Selbstständigkeit deinen Lebensunterhalt zu verdienen.
  • Die Tätigkeit sollte unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein.
  • Deine Gründung sollte Aussicht auf Erfolg haben.
  • Du solltest jünger als 65 Jahre sein.

Das meiste davon kannst du mit einem vollständigen Businessplan nachweisen. Bei den Inklusions- und Integrationsämtern bekommst du auch Informationen zu staatlichen Hilfen und Förderungen, zum Beispiel zu Arbeitsassistenzen oder zu finanziellen Förderungen nach § 21 SchwbAV.

Beratung durch unabhängige Organisationen

Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen, die Gründer*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit beraten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, sind die Beratungen kostenlos. Zum Beispiel enterability für Menschen in Berlin . Der gemeinnützige Verein foundit= in Wuppertal berät deutschlandweit. Hier und bei einigen weiteren Stellen bekommst du Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung deiner Gründung.

Die Berater*innen prüfen verschiedene Bereiche:

  • die Geschäftsidee
  • die Marktanalyse
  • Marketing und Kundengewinnung
  • Zeitmanagement und Organisation
  • Buchhaltung und Verwaltung
  • formale Prozesse wie die Anmeldung des Gewerbes
  • Leistungen der Ämter und staatliche Hilfen

Bei aller Motivation ist es wichtig zu wissen: Die Beratungen sind immer ergebnisoffen. Wenn sich herausstellt, dass deine Geschäftsidee nicht tragfähig ist, kann es sein, dass dir von der Gründung abgeraten wird. Natürlich helfen die Berater*innen dir aber nach Möglichkeit dabei, dein Konzept zu optimieren.

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten kann ich für die Gründung meines Unternehmens in Anspruch nehmen? 

Es gibt viele Fördermöglichkeiten, entweder als Darlehen oder auch in Form von Zinszuschüssen. Diese kannst du für die Gründung, die erste Zeit mit dem Unternehmen oder auch für Coachings nutzen. Die Berater*innen kennen sich in der Förderlandschaft gut aus und weisen dir den Weg. Manchmal ist die fachkundige Beratung sogar eine Voraussetzung, um Fördergelder zu bekommen.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Umbau und Renovierung von Geschäftsräumen
  • Einrichtungsgegenstände
  • Maschinen und Fahrzeuge
  • der Kauf von Patenten und Lizenzen
  • Kosten für Marketing
  • Hilfsmittel zur Barrierefreiheit

Nicht gefördert werden:

  • Kosten für Grundstück und Neubau
  • Löhne und Gehälter für Personal
  • Energiekosten
  • Kapitaleinlagen von Gesellschaftern

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Gründungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er unterstützt arbeitslose Menschen, die sich selbstständig machen wollen, in der Anfangsphase. Wer keine Behinderung hat, muss vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt haben. Für Menschen mit Behinderung gilt das nicht, das steht im SGB III Paragraf 19 und 116, Absatz 7. Die Zahlungen werden maximal für 15 Monate bewilligt. 

Mehr zum Gründungszuschuss erfährst du hier: www.arbeitsagentur.de

Für Bürgergeld-Empfänger*innen zahlt das Jobcenter unter Umständen das so genannte Einstiegsgeld. Allerdings nur, wenn es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche handelt. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, maximal zwei Jahre lang. Die Höhe ist abhängig von der individuellen Situation, vor allem von der Dauer der Erwerbslosigkeit und davon, wie viele Menschen mit im Haushalt leben. Zusätzlich zum Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger*innen Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro beantragen, um eine Betriebsausstattung für ihr Unternehmen zu kaufen, wie zum Beispiel Maschinen oder Fahrzeuge. 

Mehr Informationen dazu gibt es hier: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/

Beim Integrationsamt können Menschen mit Schwerbehinderung Darlehen oder Zinszuschüsse für Gründung oder Erhalt ihres Unternehmens beantragen (nach §21 SchwbAV). Art und Höhe sind abhängig von den persönlichen Umständen. Alle Gelder musst du vor dem Beginn der Selbstständigkeit beantragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Auszahlung liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes.

Welche Unterstützung bekomme ich als Selbstständige*r mit Behinderung?

Wenn du eine Schwerbehinderung hast (GdB mehr als 50), kannst du in deiner Selbstständigkeit zusätzliche Leistungen von verschiedenen Ämtern bekommen. Dafür reicht in der Regel der Schwerbehindertenausweis. Zum Beispiel für: 

  • Arbeitsassistenz
  • Technische Hilfsmittel
  • Hilfen zur Mobilität 
  • Barrierefreiheit in der Wohnung
  • Fortbildungen

Unterstützungsformen, die du in Anspruch nehmen kannst

Selbstständig mit Behinderung: Gute Beispiele

Hilfreiche Links zur Selbstständigkeit mit Behinderung

Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home.html 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWK erreichst du:

  • bei Fragen zu Mittelstand und Existenzgründung unter Tel.: (030) 340 60 65 60,
  •  jeweils montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr
  • und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr;
  • bei Förder- und Finanzierungsfragen unter Tel.: (030) 186 15 8000,
  • jeweils montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Hier findest du eine allgemeine Beratung zum Thema Gründung in Ihrer Nähe: https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Netzwerke/Deutschland-Karte/deutschland_karte.html 

Gründerplattform mit einer guten Anleitung und Schritt-für-Schritt-Tools: https://gruenderplattform.de/services/gruenden-mit-behinderung 

Hier gibt es auch einen Förderprogramm-Finder: https://gruenderplattform.de/finanzierung-und-foerderung/finanzierung-finden/foerderung-bekommen

Mit diesem kostenlosen Online-Tool kannst du deinen Businessplan erstellen: https://gruenderplattform.de/businessplan

Leitfaden „Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen“ vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS): https://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/ratgeber/KVJS-Ratgeber-Existenzgruender-R-Barrierefrei-1.pdf 

Deutschlandweite Gründungsberatung speziell für Menschen mit Behinderung gibt es bei

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