Lass dich beraten
Leistungsträger, wie Krankenkassen, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit haben teilweise eine ganz eigene Sprache, die nicht so leicht zu verstehen ist. Lass dich davon aber nicht abhalten, dein Recht einzufordern. Denn es gibt Hilfe: EUTB Beratungsstellen beraten dich kostenlos und unabhängig. Viele Berater*innen dort haben selbst eine Behinderung und wissen auch persönlich, welche Fragen und Probleme du hast.
So kannst du dich auf das Teilhabeplanverfahren, die Bedarfsermittlung und die Teilhabekonferenz mit einer Person aus der Beratungsstelle vorbereiten. Sie kann dich bei der Antragsstellung unterstützen, Fragen beantworten, Fachwörter erklären und dir Tipps geben.
Auch Verbände und Vereine können dich beraten, wie zum Beispiel der Sozialverband Deutschland, der Sozialverband VdK oder die Lebenshilfe. Oft musst du Mitglied werden, um diese Beratung nutzen zu können.
Nimm eine Vertrauensperson mit
Du hast das Recht, eine Person zur Bedarfsermittlung und zur Teilhabeplankonferenz mitzunehmen. Das kann ein Familienangehöriger, Berater*in, Freund*in, gesetzliche Betreuer*in oder Dienstleistungserbringer*in sein. Du entscheidest, wen du dabeihaben willst, wer dich am besten versteht und unterstützen kann. So kannst du gestärkt in die Gespräche gehen und bist nicht allein.