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Mitarbeiter*innen über das Budget für Arbeit beschäftigen

Arbeitgeber*innen möchten motivierte Arbeitskräfte finden, Lohnkosten senken und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen. Es gibt ein gutes Instrument, um diese drei Ziele zu erreichen: Das Budget für Arbeit. Was das ist und wie es funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.

6 Minuten Lesedauer|von Marion Theisen
Drei Männer stehen vor dem Verkaufsmobil der Lebenshilfe Braunschweig.

Was ist das Budget für Arbeit?

Das „Budget für Arbeit“ ist ein Lohnkostenzuschuss. Du bekommst ihn, wenn du Menschen mit Behinderung einstellst, die sonst in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten würden. Das sind häufig Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Erkrankungen. 

Der Staat zahlt dauerhaft bis zu 75 Prozent der Lohnkosten für diesen Arbeitsplatz. Zusätzlich gibt es Gelder für die Unterstützung des neuen Mitarbeitenden, zum Beispiel durch eine Assistenzkraft oder durch ein Jobcoaching. Wie viel gezahlt wird, hängt vom Bedarf des Menschen mit Behinderung ab. Es wird für jeden Fall individuell berechnet. Viele Vorteile also, sowohl für dich als auch für die Arbeitnehmenden.

Es gibt einige Voraussetzungen, um das Budget für Arbeit nutzen zu können. Die zukünftige Arbeitskraft

  • muss in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder die Berechtigung dazu haben.
  • braucht schon vor Beantragung des Budgets für Arbeit einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • bekommt einen marktüblichen Lohn.

Kommt das Arbeitsverhältnis zustande, musst du dafür nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Denn der oder die Mitarbeitende gilt als voll erwerbsgemindert. Das bedeutet, er oder sie hat einen Anspruch auf Leistungen der WfbM. Sollte es mit der neuen Aufgabe nicht klappen, hat der oder die Mitarbeitende jederzeit das Recht, in die WfbM zurückzukehren.

Gesetzliche Grundlage des Budgets für Arbeit und Ausbildung

Die gesetzliche Grundlage für das Budget für Arbeit und Ausbildung sind die Paragrafen 61 und 61 a des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX). Darin steht, welche Leistungen es gibt und wer Anspruch darauf hat. Die beiden Paragrafen wurden mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2018 eingeführt.

Welcher Leistungsträger für die Auszahlung des Budgets zuständig ist, steht in Paragraf 14 des neunten Sozialgesetzbuches.

Was ist das Budget für Ausbildung?

Das Budget für Ausbildung funktioniert ganz ähnlich wie das Budget für Arbeit. Es unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, eine anerkannte Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Auch hier geht es hauptsächlich um Menschen mit Lernschwächen oder mit einer psychischen Erkrankung. Die Ausbildung dauert zwei bis dreieinhalb Jahre. 

Die Voraussetzungen für das Budget für Ausbildung sind die gleichen wie beim Budget für Arbeit. Eine kommt jedoch ergänzend dazu: Die zukünftige Arbeitskraft darf vorher noch keine abgeschlossene Berufsausbildung gemacht haben.

Neuer Flyer zum Budget für Arbeit 

Der neue Info-Flyer der Aktion Mensch zum Budget für Arbeit und Ausbildung zeigt Arbeitgeber*innen anschaulich, wie das Budget in Unternehmen zum Einsatz kommen kann.

Welchen Aufwand haben Arbeitgeber*innen?

Mit dem Antragsverfahren für das Budget für Arbeit hast du als Arbeitgeber*in nichts zu tun. Das macht der Bewerber oder die Bewerberin mit Unterstützung der WfbM, der Agentur für Arbeit oder mit der Eingliederungshilfe selbst. Träger der Eingliederungshilfe ist abhängig vom Wohnort, meist ein Landschaftsverband oder das Sozialamt der entsprechenden Stadt. 

Wenn sich also eine Person bei dir bewirbt, die ein Recht auf das Budget für Arbeit hat, braucht sie nur eine entsprechende Stellenzusage und einen Arbeitsvertrag. Genau wie jede*r andere Bewerber*in auch.

Einstellung über das Budget für Arbeit

Du hast eine neue Arbeitskraft gefunden, die eine Werkstatt-Berechtigung hat? Der Arbeitsvertrag liegt schon vor? Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Dann ist deine Arbeit erst einmal beendet. So läuft es im Hintergrund weiter:

  • Die neue Arbeitskraft stellt mit entsprechender Unterstützung den Antrag auf das Budget für Arbeit beim Träger der Eingliederungshilfe.
  • Sie reicht die Unterlagen ein, zum Beispiel den Arbeitsvertrag, eine Tätigkeitsbeschreibung, Informationen zu den Arbeitszeiten und so weiter.
  • Der Träger der Eingliederungshilfe prüft den Antrag und legt die Förderhöhe fest: Für den Lohnkostenzuschuss, die eventuell notwendige Assistenz, Aufwand für zusätzliche Qualifizierung und so weiter.
  • Unter Umständen zieht der Träger den Integrationsfachdienst (IFD) oder Reha-Berater*innen der Agentur für Arbeit beratend hinzu.
  • Der Träger der Eingliederungshilfe schickt den Bescheid über das Budget.
  • Das Arbeitsverhältnis kann beginnen. Begleitende Unterstützung oder Jobcoaching werden – auch mit Hilfe der Beratungs-Organisationen – nach Bedarf organisiert.
  • Normalerweise gibt es einmal im Jahr ein Gespräch mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der Eingliederungshilfe. So sehen alle, ob das Arbeitsverhältnis gut läuft oder ob eventuell die Unterstützung angepasst werden muss.
  • Sollte es mit dem Arbeitsverhältnis nicht klappen, kann die Arbeitskraft zurück in die WfMB gehen.

Mehr zum Thema Eingliederungshilfe kannst du im Familienratgeber der Aktion Mensch lesen:

Welche Vorteile bietet das Budget für Arbeit? 

Der größte Vorteil ist aus Sicht der Arbeitgeber*innen der Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Bruttogehalts. So sinken die Lohnkosten erheblich, und du bekommst eine vollwertige Arbeitskraft. Inklusion lohnt sich also. Aber es gibt noch weitere Vorteile.

Die Träger der Eingliederungshilfe zahlen auch Arbeitsassistenzen, Jobcoaching oder technische Hilfen, wenn sie benötigt werden. So wirst du als Arbeitgeber*in bei Einarbeitung und Begleitung der neuen Arbeitskraft entlastet. Zum Beispiel steht dir der Integrationsfachdienst beratend und unterstützend zur Seite. 

Wenn du mehr als 20 Mitarbeitende hast, kannst du durch die Einstellung eines Menschen mit Behinderung deine Ausgleichsabgabe reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Denn die Arbeitskraft mit Budget für Arbeit wird auf die Beschäftigungsquote nach § 154 SGB IX angerechnet.

Dass dein Unternehmen sich für Inklusion einsetzt und sie aktiv umsetzt, kannst du für deine Öffentlichkeitsarbeit nutzen. So werden andere mögliche Bewerber*innen auf dein Unternehmen aufmerksam. Die Vielfalt ist ein gutes Aushängeschild und sorgt für Mitarbeiterbindung.

Wie finde ich passende Mitarbeiter*innen?

Du möchtest nicht warten, bis sich zufällig ein Bewerber oder eine Bewerberin mit Recht auf das Budget für Arbeit bei dir meldet? Dann kannst du auch selbst suchen, zum Beispiel hier:

  • Nimm Kontakt zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in deiner Nähe auf. Viele haben so genannte Integrationsbegleiter*innen, die Arbeitgebende und passende Kandidat*innen zusammenbringen. 
  • Wende dich an den örtlichen Integrationsfachdienst (IFD). Diese Stellen sind in der Region bestens vernetzt und unterstützen dich gern. 
  • Bei der Agentur für Arbeit und in den Jobcentern gibt es so genannte Reha/SB-Teams. Sie sind für schwerbehinderte Menschen und Rehabilitation zuständig. Dadurch kennen sie wahrscheinlich schon passende Arbeitskräfte für dich. 
  • Nimm teil an Jobmessen für Menschen mit Behinderung und an Inklusionstagen. Spreche über deine Pläne. 
  • Kontaktiere Förderschulen und Berufsbildungsbereiche von WfbM. 

Wo finde ich mehr Informationen? 

  • Zur Rekrutierung, Einstellung und Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung vermittelt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) zusammen mit der Aktion Mensch alles Wichtige. Zum Wegweiser.
  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber gibt es seit 2022. Diese wissen alles über Inklusion im Arbeitsleben und haben das passende Netzwerk an Kontakten. Zu den Ansprechstellen.
  • Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen gibt es alle Informationen zum Budget für Arbeit im Familienratgeber der Aktion Mensch. Zu den Informationen.

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