Behindertenrechtsbewegung
Von der Fürsorge zum selbstbestimmten Leben
Lange Zeit wurden Behinderungen als persönliches, medizinisch-biologisches Problem betrachtet. Menschen mit Behinderung erlebten häufig Bevormundung und Fremdbestimmung. Dass sich das geändert hat – dafür haben mutige Menschen der Behindertenrechtebewegung gesorgt. Mit Aktionen, Demonstrationen, Selbstvertretungen und Selbsthilfevereinen leiteten sie ein Umdenken ein.

Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe
Als sich in Deutschland ab Mitte der1960er Jahren Menschen für mehr Mitsprache in Politik und Gesellschaft und für mehr Bürgerrechte einsetzten, erreichte diese Bewegung auch junge Menschen mit Behinderung. Sie wehrten sich gegen die alten und starren hierarchischen Strukturen und kämpften gegen überkommene Autoritäten.
In den späten 1960er und frühen 70er Jahren gründeten sie erste „Clubs Behinderter und ihrer Freunde“ (CeBeef), mit dem Ziel, altersgerechte Freizeitangebote für junge Menschen mit Behinderung anzubieten. Da dies aber durch die vielen baulichen Hindernisse kaum möglich war, engagierten sich die Clubs in der Kommunalpolitik zunehmend für mehr Barrierefreiheit. Hindernisse sollten beseitigt werden, um gesellschaftliche Teilhabe möglich zu machen.
Behindertenrechtsbewegung in den USA
Der Film Der Film „Crip Camp - Sommer der Krüppelbewegung“ zeigt den Beginn und die Entwicklung der Behindertenrechtsbewegung in den USA der 1960er und 70er Jahre. Wie aus einer Ferienfreizeit mit Rockmusik und Lagerfeuer die Keimzelle der Behindertenbewegung entstand.
Behindertenrechtsbewegung in Bildern
In den folgenden Jahren und bis heute setzen sich Aktivist*innen der Selbstvertretung, aus Vereinen und Initiativen für die rechtliche Gleichstellung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Unter zähem Ringen dauert es oft viele Jahre bis sich ihre Vorstellungen durchsetzen und ihre Forderungen eine rechtliche Grundlage bekommen. Seit dem Beginn der Bewegung in den 1960er Jahren haben die Aktivist*innen auf der rechtlichen Ebene einiges erreicht:
Rechtliche Meilensteine - Gleichheit vor dem Gesetz
Betreuungsrecht
1992 wurde das Vormundschaftsrecht durch das Betreuungsrecht ersetzt. Erwachsene Menschen mit Unterstützungsbedarf sollten dadurch nicht mehr bevormundet, sondern unterstützt werden. Dennoch wird in so mancher Einrichtung bis heute Vormundschaft praktiziert.
Ergänzung des Grundgesetzes
Im Juni 1994 ergänzte der Bundestag Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet vor allem Bundesbehörden das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung aus dem Grundgesetz umzusetzen. Es regelt und definiert Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und verpflichtet öffentliche Träger zu Barrierefreiheit.
Im Gesetz wird auch die mehrfache Benachteiligung von Frauen mit Behinderung anerkannt und benannt. Dies war ein großer Erfolg von Aktivistinnen mit Behinderung, die sich dafür eingesetzt hatten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
2006 folgte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz soll Schutz vor Diskriminierung durch private Akteur*innen wie Arbeitgeber*innen oder Vermieter*innen bieten.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Wie Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Internet umgesetzt werden soll, regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Bundesbehörden. Sie ist in ihrer ersten Fassung 2002 erschienen. Die Verordnung soll die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten. Das letzte Mal änderte sich die BITV 2023.

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009, an der deutsche Aktivist*innen der Behindertenbewegung mitgeschrieben haben, brachte einen wichtigen Wechsel der Sichtweise. Behinderung wird darin nicht länger als medizinisches Problem angesehen, sondern als eine Wechselwirkung: Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen auf äußere Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe behindern oder gar unmöglich machen. Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden in der UN-BRK erstmals als Menschenrechtsthema begriffen, das alle Lebensbereiche betrifft und von allen Politikfeldern gestaltet werden muss. Dies führt weg vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zur Selbstbestimmung und zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 war ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Übereinkommen ebnete den Weg für weitere Gesetze und Fortschritte zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz (BTHG) war ein weiterer Meilenstein für die Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Es ist bis 2023 in vier Stufen in Kraft getreten. Das BTHG soll die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht überführen. Das BTHG ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das Änderungen in mehreren Gesetzen regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Neufassung des 9. Sozialgesetzbuchs. Das Verständnis, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte gelten, wurde mit dem BTHG von der UN-BRK übernommen. Behinderung ist also auch im deutschen Recht keine persönliche Eigenschaft mehr, sondern entsteht vor allem durch Hindernisse in der Umwelt.
Kritiker*innen bemängeln, dass wichtige Forderungen der Behindertenrechtsbewegung nicht umfassend erfüllt werden. So wurde etwa die Forderung „ambulant vor stationär“ abgeschwächt, was dazu führt, dass Menschen aus finanziellen Gründen gegen ihren Willen an stationäre Einrichtungen verwiesen werden können.
Neues Betreuungsgesetz
Akteur*innen der Behindertenrechtsbewegung und Verbände hatten sich für eine Änderung des Betreuungsrechts stark gemacht, da es mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar war. Die Selbstbestimmung von betreuten Menschen war eingeschränkt. Zum 1. Januar 2023 ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Selbstbestimmung von betreuten Menschen in Deutschland gestärkt werden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Behindertenrechtsbewegung forderte schon bei Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002, dass auch die Privatwirtschaft barrierefrei werden muss. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde diese Forderung zumindest bezogen auf Internetseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote wahr. Seit 2025 müssen Wirtschaftsunternehmen digital barrierefrei sein, damit alle Menschen Internet-Angebote ohne Einschränkung nutzen können.
Recht haben und Recht bekommen

Seit den Anfängen der Behindertenrechtsbewegung hat sich die Gesetzeslage für Menschen mit Behinderung verbessert, besonders durch die UN-BRK aber auch durch die Änderungen in der deutschen Gesetzgebung. Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist verboten, Barrierefreiheit an vielen Orten Pflicht. Und doch müssen sich Menschen mit Behinderung für ihre Rechte einsetzen, auch vor Gericht. Zermürbende und oft auch erniedrigende Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern sind dabei keine Ausnahme.
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