
In einem ambulant betreuten Wohnhaus wohnen
Ambulant betreutes Wohnen bedeutet, in der eigenen Wohnung zu leben und die Unterstützung zu bekommen, die dazu nötig ist. Wohnprojekte der Lebenshilfe Neuwied-Andernach ermöglichen Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung dadurch größtmögliche Selbstständigkeit.
Video: So wohnt Frank Januschewski in seiner Wohnung
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Das ist Frank besonders wichtig
Frank möchte gerne in eigener eigenen Wohnung leben, in der er ungestört sein kann und seine Ruhe hat. Weil er beim Gehen einen Rollator nutzt, ist es wichtig, dass die Wohnung barrierefrei ist. Für einige Dinge im Alltag braucht er Unterstützung. Frank ist gerne und viel in der Stadt unterwegs und dort unter Leuten. Deshalb war es ihm wichtig, eine helle und freundliche, barrierefrei und gleichzeitig zentrumsnahe Wohnung zu finden. Geschäfte, ärztliche Praxen, der öffentliche Personennahverkehr und Freizeitangebote sollten gut zu erreichen sein.
So wohnt Frank
Ich habe meine eigene Wohnung, ich habe meinen eigenen Schlüssel. Ich kann kommen und gehen wann ich will.
Frank Januschewski

Wohntipps: Darauf kommt’s an beim ambulant betreuten Wohnen
Im ambulant betreuten Wohnen gestalten die Bewohner*innen ihren Alltag weitgehend selbstständig. Bei gemeinschaftlichen Wohnmodellen ist es durchaus gewünscht, dass Gemeinschaft erlebt werden kann, beispielsweise beim gemeinsamen Kochen und bei der Erledigung der Hausarbeiten oder Unternehmungen im Stadtteil. Aber genügend Rückzugsmöglichkeiten sollten ebenfalls vorhanden sein. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass jede und jeder im betreuten Wohnen die Unterstützung, die sie oder er benötigt.
Seien es Begleitungen bei Arztbesuchen und Behördengängen, Hilfe beim Einkauf und im Haushalt oder Rat und Tat bei ganz alltäglichen Problemen - jeder und jede Einzelne hat ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Damit das selbstbestimmte Leben gelingt, erarbeiten die Bewohner*innen mit Fachkräften zunächst einen Teilhabeplan. Darin wird festgeschrieben, wie der einzelne Mensch mit Behinderung leben möchte und welche Unterstützungsleistungen dazu nötig sind. Zusätzlich zu den ambulanten Hilfen, die die Bewohner*innen zu Hause bekommen, ist oft auch noch persönliche Assistenz nötig. Persönliche Assistent*innen unterstützen Menschen mit Behinderung individuell in ihrem Alltag. Dazu kann zum Beispiel auch Körperpflege oder Mobilitätshilfe gehören. Welche Aufgaben im Einzelfall von persönlichen Assistent*innen und welche von der ambulanten Betreuung übernommen werden sollen, wird während der Teilhabeplanung festlegt.
Das Lebenshilfe-Haus in Neuwied Engers
Wohnen wie Frank: So klappt es auch bei dir
Die Vermietung solcher Träger-Appartements für ambulant betreutes Wohnen erfolgt in der Regel durch einen separaten Mietvertrag, der den Regelungen des Mietrechtes nach dem Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) entspricht. Mietvertrag und Betreuungsvereinbarung sind unabhängig voneinander wirksam. Die Kündigung eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des anderen Vertrages.
Häufige Mietvorraussetzungen
• Volljährigkeit
• Bereitschaft zur Mitarbeit, das heißt Einhalten von Absprache und Terminen
• Lebenspraktische Fähigkeiten
• Kostenübernahme
• Deckung der Lebenshaltungskosten einschließlich Kosten der Unterkunft
Wer berät und unterstützt?
- Beratung und Unterstützung zum Thema selbständiges Wohnen bieten beispielsweise die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die nächstgelegene EUTB-Beratungsstelle in deiner Umgebung findest du hier: Beratungsangebote der EUTB
- Auch im Familienratgeber der Aktion Mensch finden sich bereits viele Informationen zu diesem Thema: Welche ambulanten Wohnformen gibt es – von der eigenen Wohnung über Wohngemeinschaften bis zu Angeboten von Wohnheim-Trägern? Wo finde ich entsprechende Angebote? Wie funktioniert die Betreuung? Und wer trägt die Kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du unter familienratgeber.de.
Wer übernimmt die Kosten?
- Die Kosten für die Miete einer solchen Wohnung samt Nebenkosten und Lebensunterhaltskosten werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Abhängig von Einkommen und Vermögen ist ein Eigenanteil an den zuständigen Kostenträger zu entrichten.
- Kosten für eine eventuelle Assistenz können davon unabhängig vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden oder durch eigene Geldmittel. Mehr Infos dazu liest du in den Familienratgeber-Texten Eingliederungshilfe und Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe.
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