Förderprogramm Mobilität für alle
Förderidee
Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen überall dabei sein können. Dafür müssen alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen erreichbar und zugänglich sein.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Beispiele für förderfähige Vorhaben
Wie viel gibt es:
- bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
- bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €
Laufzeit:
bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Zusatzinfo: Honorierung von Werkstatt-Mitarbeitenden
Investitionsförderung: Fahrzeuge
Wie viel gibt es:
- maximal 70 % der förderfähigen Kosten (rabattierte Preise)
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 30 % der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Der Fahrzeugkauf erfolgt durch den Projekt-Partner, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) verbleibt während der Zweckbindungsfrist bei der Aktion Mensch.
- Förderfähig sind nur Fahrzeuge (Neuwagen oder Tageszulassungen), die in der Fahrzeugliste des Kraftfahrt-Bundesamtes unter Minis, Kleinwagen, Kompaktklasse, Großraum-Vans oder Utilities gelistet sind. Klicken Sie auf den Link https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produktkatalog_node.html, wählen Sie dort in der Rubrik „monatliche Neuzulassungen“ die Liste „Personenwagen nach Segmenten und Modellreihen (FZ 11)“ aus. Suchen Sie die aktuellste Liste aus und klicken Sie darauf. Es öffnet sich eine Excel-Datei. Auf dem Arbeitsblatt FZ11.1 finden Sie die förderfähigen Fahrzeuge.
- Das erste Fahrzeug des Projekt-Partners wird gefördert. Danach kann maximal jedes zweite vom Projekt-Partner benötigte Fahrzeug gefördert werden. Was bedeutet das? Das zweite, vierte, sechste Fahrzeug des Projekt-Partners und so weiter kann nicht gefördert werden.
Förderfähige Kosten:
- Fahrzeugkosten
- Umbaukosten für die Barrierefreiheit von Fahrzeugen
Weitere Informationen:
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Mobilität von Einzelpersonen
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Fachveranstaltungen
- Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
Investitionsförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, die durch die Aktion Mensch gefördert wurden
- Laufende Kosten für Fahrzeuge
- Fahrzeuge, die auf Basis eines Miet- oder Leasingvertrags angeschafft wurden
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