Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber*innen
Wenn du als Arbeitgeber*in einen Menschen mit Behinderung neu einstellst, kannst du dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Im ersten Jahr bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Hier erfährst du, was der Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber*innen ist und wie du ihn beantragen kannst.



