Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber*innen
Wenn du als Arbeitgeber*in einen Menschen mit Behinderung neu einstellst, kannst du dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Im ersten Jahr bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Hier erfährst du, was der Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber*innen ist und wie du ihn beantragen kannst.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Eingliederungs
zuschuss? - Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Eingliederungs
zuschuss bekommen? - Welche Stellen können gefördert werden?
- Wie wird der Eingliederungs
zuschuss finanziert? - Wie geht es nach dem Auslaufen der Förderung weiter?
- Wo kann ich den Eingliederungszuschuss beantragen?
- Was ist der Unterschied zum Budget für Arbeit?
- Wo finde ich Beratung zum Thema?
Was ist der Eingliederungszuschuss?
Der Eingliederungszuschuss soll es Arbeitgeber*innen erleichtern, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Mit dem Zuschuss sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgeglichen werden. Diese können zum Beispiel aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, einer Behinderung, geringer Qualifikation oder des Alters einer arbeitssuchenden Person entstehen.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell je nach der Art und Schwere der Behinderungen und der Auswirkung auf die Arbeit festgelegt. Arbeitgeber*innen können den Eingliederungszuschuss grundsätzlich für 24 Monate bekommen. Im ersten Jahr ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts möglich. Nach 12 Monaten – wenn sich die Leistungsfähigkeit des*der neuen Mitarbeitenden gesteigert hat – vermindert sich der Zuschuss um mindestens zehn Prozent. Für besonders betroffene Menschen mit Schwerbehinderung ist sogar ein Zuschuss bis zu 96 Monate möglich.
Als besonders betroffen gelten Menschen, die beispielsweise
- das 50. Lebensjahr vollendet haben.
- infolge ihrer Behinderung nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen können.
- einer besonderen Hilfskraft zur Erfüllung ihrer Arbeit bedürfen.
- wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Eingliederungszuschuss bekommen?
Damit Arbeitgeber*innen einen Eingliederungszuschuss für Mitarbeitende mit Behinderung bekommen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt werden.
- Die Stelle darf nur mit Personen besetzt werden, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.
- Es muss zu erwarten sein, dass die Bewerberin oder der Bewerber (zunächst) eine geringere Arbeitsleitung erbringen und längere Zeit für die Einarbeitung benötigen wird.
- Der Eingliederungszuschuss muss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit Behinderung verbessern, dauerhaft eine Arbeit aufzunehmen.
- Ein Eingliederungszuschuss ist nicht möglich, wenn du jemandem kündigen und die Stelle (mit Eingliederungszuschuss) neu besetzen möchtest.
- Die Person mit Behinderung, die du einstellen willst, darf in den vergangenen vier Jahren nicht mehr als drei Monate versicherungspflichtig bei dir beschäftigt gewesen sein. Auch über Zeitarbeit darf sie nicht bei dir gearbeitet haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Eingliederungszuschuss möglich. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheiden die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter im Einzelfall. Das ist Ermessenssache, und es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Eingliederungszuschuss.
Welche Stellen können gefördert werden?
Hier gibt es keine Einschränkungen: Du kannst für alle Stellen und Positionen einen Eingliederungszuschuss bekommen, solange alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen bezuschusst werden.
Wie wird der Eingliederungszuschuss finanziert?
Der Eingliederungszuschuss wird entweder mit Mitteln der Arbeitsagentur oder mit Mitteln des Jobcenters finanziert. Je nachdem, welche Behörde für den oder die arbeitslose Bewerber*in zuständig ist.
Wie geht es nach dem Auslaufen der Förderung weiter?
Nach Auslaufen der Eingliederungshilfe, beginnt die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis für mindestens weitere 12 Monate weiterbestehen muss. Kündigst du das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund früher oder beendest es bereits während der Förderphase, musst du den Eingliederungszuschuss teilweise zurückzahlen.
Wo kann ich den Eingliederungszuschuss beantragen?
Den Eingliederungszuschuss kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das geht auch online . Du musst zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Im Anschluss daran erhältst du einen Zugang zum Online-Antrag auf der Seite der Arbeitsagentur. Du kannst den Antrag auch persönlich oder per Post bei der Arbeitsagentur stellen. In jedem Fall ist es aber besser, sich vorher beraten zu lassen.
Was ist der Unterschied zum Budget für Arbeit?
Genauso wie der Eingliederungszuschuss soll auch das Budget für Arbeit Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Anders als der Eingliederungszuschuss können das Budget für Arbeit nur Personen bekommen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten. Das Budget für Arbeit wird ebenfalls als Lohnkostenzuschuss gezahlt und kann bis zu 75 Prozent des Gehalts ausmachen.
Wo finde ich Beratung zum Thema?
Die richtige Anlaufstelle ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: Per Kontaktformular. Telefonisch unter 0800 4 55520. Per Videoberatung. Oder persönlich in den regionalen Agenturen vor Ort. Auch die regionalen Jobcenter bieten Beratungen an.
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