Barrierefreier Arbeitsplatz
Damit Inklusion auf dem Arbeitsmarkt gelingen kann, brauchen Mitarbeiter*innen mit Behinderung Arbeitsplätze, die auf ihre Bedarfe angepasst sind. Von der Barrierefreiheit des Gebäudes bis zur Ausstattung mit bestimmten Hilfsmitteln, sind diese Bedarfe stets individuell. Hier erfährst du, was du zum Thema barrierefreier oder behindertengerechter Arbeitsplatz wissen musst.

Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld
Ob ein Arbeitsplatz behindertengerecht ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jeder Mensch mit Behinderung hat andere Bedürfnisse, um problemlos arbeiten zu können. In manchen Fällen können spezielle Hilfsmittel oder Anpassungen einen Arbeitsplatz für eine*n Mitarbeiter*in mit Behinderung nutzbar machen. Oftmals ist es aber auch die nicht vorhandene Barrierefreiheit des Gebäudes, welche für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung ein Hinderniss darstellt. Wir zeigen Ihnen die Bereiche, die grundsätzliche Barrierefreiheit eines Unternehmens- oder Bürogebäudes verbessern.
Barrierefreier Außenbereich
In der Nähe des Gebäudeeingangs sollten Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen. Für das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls muss genug Platz zur Verfügung stehen. Gefälle im Gelände stellen eine Herausforderung für Personen mit Gehbehinderung dar.
Rampen
Rampen helfen Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kleine Schwellen zu überwinden und sind eine Alternative zu Stufen auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Sie müssen ausreichend breit sein und mit Handläufen sowie Randabweisern ausgestattet sein.
Fahrstühle
Aufzüge (oder alternativ Hebeplattformen) sind für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Gehbehinderung wichtig, um Höhenunterschiede zu überwinden. Sie müssen ausreichend groß sein - nämlich 1,10 Meter breit und 1,40 Meter lang. Die Türen sollten 90 Zentimeter breit sein.
Sanitärbereiche
Barrierefreie und rollstuhlgerechte Sanitärbereiche und Sozialräume müssen anhängig von der Mitarbeiter*innen-Zahl in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Flure
Breite Fluren (mindestens 1,80 Meter) lassen genug Platz, damit zwei Rollstühle aneinander vorbeifahren können.
Bodenbeläge
Bodenbeläge sollten rutschfest, antistatisch und fest verlegt sein. Damit Rollstuhlfahrer*innen gut rangieren können, braucht es in allen Räumen freie Flächen und hinter den Schreibtischen einen Wenderadius von mindestens anderthalb Metern.
Was ist ein Anpassungsbedarf?
Im Kontext der Einrichtung von behindertengerechten oder barrierefreien Arbeitsplätzen taucht häufiger der Begriff „Anpassungsbedarf“ auf. Dieser beschreibt die Notwendigkeit der Anpassung eines Arbeitsplatzes bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, der oder die im Laufe des Berufslebens eine Behinderung erwirbt oder krank wird. Möglicherweise muss ein Arbeitsplatz dann auf die (neuen) Bedürfnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin angepasst werden.
Barrierefreie Arbeitsplatzausstattung und Technik
Moderne Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine barrierefreie Arbeitsplatzausstattung sind eine große Erleichterung für viele Menschen mit Behinderung. Wenn Firmen darauf achten, ermöglichen sie ihren Mitarbeiter*innen Teilhabe am Berufsleben und selbstständiges Arbeiten. Für die Arbeit am Computer gibt es beispielsweise viele Hilfsmittel wie:
- spezielle Eingabegeräte: Sondertastaturen, Mausersatzgeräte oder Spezialmäuse, Joysticks, Augensteuerung oder Spracherkenner.
- Software: Sie bietet zum Beispiel direkte Spracheingabe, eine Bildschirmvergrößerung oder simuliert die Funktion von Maustasten.
Auch Kommunikationshilfen spielen im Arbeitsalltag eine große Rolle. Je nach motorischen Fähigkeiten oder Art der Behinderungen können Mitarbeiter*innen auf Kommunikationsgeräte mit Schrift, Braillezeichen und Symbolen oder Sprachcomputer zurückgreifen. Besonders wichtig ist natürlich auch im Berufsalltag das Internet für Informations- und Kommunikationszwecke. Durch barrierefreie Websites können es die meisten Menschen nutzen.
Finanzielle Unterstützung und Förderung für den Umbau von Arbeitsplätzen

Wie ein behindertengerechter Arbeitsplatz aussieht, hängt immer von der individuellen Situation des Mitarbeitenden ab. Im persönlichen Gespräch und in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt kann man die jeweiligen Bedarfe ermitteln.
Für Firmen, die die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter*innen barrierefrei gestalten wollen, gibt es viele verschiedene Fördermöglichkeiten. Gefördert werden alle Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind (zum Beispiel Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle, Hebewerkzeuge). Darüber hinaus werden auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert (zum Beispiel Einbau einer Behindertentoilette, Bau von Rampen für Rollstühle). Die Förderung trägt bis zu 100 Prozent der Kosten. Das bezieht sich beispielsweise auf die Anschaffung, Wartung und Instandhaltung von Einrichtung, Technik und Hilfsmitteln. Doch auch Schulungen, in denen Mitarbeiter*innen lernen, verschiedene Hilfsmittel zu nutzen, werden bezahlt.
Sind die technischen Arbeitshilfen stark personenbezogen (zum Beispiel Sehhilfen, Braillezeilen, Sicherheitsschuhe, auch spezielle Bürotische oder Bürostühle), beantragt der oder die Beschäftigte das Hilfsmittel selbst. Falls die Arbeitsmittel nur von einzelnen Beschäftigten gebraucht werden, kümmern diese sich selbst um den Antrag für Hilfsmittel. Wechseln sie den Arbeitsplatz, können sie diese behalten.
Dafür zuständig ist je nach individueller Situation (wann und durch was ist die Behinderung entstanden?) das Integrationsamt/Inklusionsamt oder ein Rehabilitationsträger (zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die Krankenversicherun oder die Rentenversicherung). Als erste Anlaufstelle bietet sich allerdings das Integrationsamt/Inklusionsamt an.
Informationen, welche Fördermittel Ihnen als Arbeitgeber zustehen, erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber, die alle Informationen und Möglichkeiten bündelt.
Beratungsangebote zur Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
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