Für Firmen, die die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter*innen barrierefrei gestalten wollen, gibt es viele verschiedene Fördermöglichkeiten. Gefördert werden alle Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind (zum Beispiel Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle, Hebewerkzeuge). Darüber hinaus werden auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert (zum Beispiel Einbau einer Behindertentoilette, Bau von Rampen für Rollstühle). Die Förderung trägt bis zu 100 Prozent der Kosten. Das bezieht sich beispielsweise auf die Anschaffung, Wartung und Instandhaltung von Einrichtung, Technik und Hilfsmitteln. Doch auch Schulungen, in denen Mitarbeiter*innen lernen, verschiedene Hilfsmittel zu nutzen, werden bezahlt.
Sind die technischen Arbeitshilfen stark personenbezogen (zum Beispiel Sehhilfen, Braillezeilen, Sicherheitsschuhe, auch spezielle Bürotische oder Bürostühle), beantragt der oder die Beschäftigte das Hilfsmittel selbst. Falls die Arbeitsmittel nur von einzelnen Beschäftigten gebraucht werden, kümmern diese sich selbst um den Antrag für Hilfsmittel. Wechseln sie den Arbeitsplatz, können sie diese behalten.
Dafür zuständig ist je nach individueller Situation (wann und durch was ist die Behinderung entstanden?) das Integrationsamt/Inklusionsamt oder ein Rehabilitationsträger (zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die Krankenversicherun oder die Rentenversicherung). Als erste Anlaufstelle bietet sich allerdings das Integrationsamt/Inklusionsamt an.
Informationen, welche Fördermittel Ihnen als Arbeitgeber zustehen, erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber, die alle Informationen und Möglichkeiten bündelt.