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Inklusives Wohnen

Zahlen, Daten, Fakten

Wie wohnen Menschen mit Behinderung in Deutschland? Und wie weit ist das Land beim barriere­freien und inklusiven Wohnen? Wir geben einen Über­blick über die Wohn­situation von Menschen mit Behinderung.

5 Minuten Lesedauer
Eine Frau im Rollstuhl bedient zu Hause ein Tablet

Wie wohnen Menschen mit Assistenzbedarf?

Im Jahr 2024 erhielten 495.722 erwachsene Menschen mit Behinderung in Deutsch­land Assistenz­leistungen. Die Daten stammen von der BAGüS. Diese Personen leben völlig unter­schiedlich: In der eigenen Wohnung, in Wohn­gemeinschaften oder in Pflege­familien. Je nach Schwere und Art der Behinderung unterstützen Persönliche Assistent*innen Menschen mit Behinderung bis zu 24 Stunden am Tag. Manche benötigen nur wenige Stunden Begleitung im Alltag, andere sind auf mehr Assistenz angewiesen, etwa bei Körper­pflege, Einkauf oder Behörden­gängen. So machen Assistenz­leistungen ein selbst­ständiges Leben jenseits besonderer Wohn­formen möglich.

190.704 Menschen

lebten im Jahr 2024 in sogenannten besonderen Wohn­formen – früher bekannt als stationäre Einrichtungen oder Wohn­heime. Die neue Bezeichnung soll verdeutlichen, dass auch bei umfassender Betreuung die Selbst­bestimmung der Bewohner*innen im Mittel­punkt steht.

Im Vergleich zu 2023 sank die Zahl der Menschen in besonderen Wohn­formen leicht um 0,5 Prozent. Ein Großteil der Bewohner*innen dieser Wohn­form (64 Prozent) lebt mit einer geistigen Behinderung.


301.498 Menschen

nutzten im Jahr 2024 Assistenz­leistungen außerhalb besonderer Wohn­formen, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder in einer Wohn­gemeinschaft. Das bedeutet einen Anstieg von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es gibt also einen Trend weg vom Wohnen in besonderen Wohnformen hin zum selbst­ständigen Wohnen in den eigenen vier Wänden. Das kommt dem Wunsch von Menschen mit Behinderung entgegen, nicht stationär, sondern möglichst selbst­ständig zu wohnen.


3.520 Menschen

lebten im Jahr 2024 in Pflege­familien, das ist ein Plus von knapp 5 Prozent gegenüber 2023. Bei dieser Wohn­form leben Menschen mit Behinderung in einer sogenannten Gast- oder Pflege­familie. Hier werden sie von den Familien­mitgliedern selbst und häufig auch zusätzlich von Fach­kräften im Alltag unterstützt. Oft entscheiden sich etwa Menschen mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krank­heit für eine Pflege­familie, wenn sie nicht in einer besonderen Wohn­form leben wollen, sich das Leben in der eigenen Wohnung aber (noch) nicht zutrauen. 

Wie hoch ist die Ambulantisierungs­quote?

Die Ambulantisierungs­quote beschreibt den Anteil der Menschen mit Behinderung, die ambulant (zum Beispiel in der eigenen Wohnung) statt stationär wohnen. Ambulante Wohn­formen bieten mehr Selbst­bestimmung und Teil­habe. 2024 lag die Quote nach Angaben der BAGüS bundes­weit bei knapp 62 Prozent – ein leichter Anstieg von etwa zwei Prozent gegenüber dem Jahr 2023.

Die Quote unter­scheidet sich jedoch stark zwischen den Bundes­ländern. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2023:

  • Berlin: 78 Prozent
  • Hamburg: 77 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 40 Prozent

Die Entwicklung in allen Bundes­ländern zeigt aber insgesamt einen Trend zu mehr ambulanten Wohn­formen. Die Zahl der stationären Wohn­plätze nimmt langsam ab, die der ambulanten Plätze steigt langsam an. 

Barrierefreie Wohnungen in Deutschland

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Viele von ihnen benötigen barriere­freien Wohn­raum, unabhängig davon, ob sie Assistenz­leistungen in Anspruch nehmen oder nicht.

Laut einer Unter­suchung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag der KfW fehlen in Deutschland im Jahr 2025 rund 2,1 Millionen Wohnungen, die barriere­arm sind. Bis 2035 rechnet das Institut damit, dass es etwa 3,7 Millionen Haus­halte mit eingeschränkter Mobilität geben wird – vor allem wegen des Älter­werdens der Bevölkerung. Laut Statistischem Bundesamt sind insgesamt weniger als zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland barriere­frei, alters­gerecht oder barriere­arm ausgestattet.

Was sagt die UN-Behinderten­rechts­konvention zum Wohnen?

Mit der Ratifizierung der UN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

  • barrierefreien Wohnraum zu schaffen,
  • wohnortnahe Unter­stützungs­angebote bereitzustellen und
  • für Menschen mit Behinderung durch Wahl­möglichkeiten ein selbst­bestimmtes Leben in der Gesellschaft zu schaffen.

Niemand soll gezwungen sein, in einer besonderen Wohn­form zu leben, wenn er oder sie das nicht möchte. Vom Erreichen dieser Ziele ist Deutschland jedoch noch weit entfernt. Denn es fehlen unter anderem barriere­freie Wohnungen und überall verfügbare ambulante Wohn­möglichkeiten für Menschen mit Behinderung.

Welche Formen selbst­bestimmten Wohnens gibt es?

Trotz des bestehenden Mangels an Wohn­angeboten gibt es Initiativen für mehr Vielfalt auf dem Wohnungs­markt für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel:

  • Wohnen mit Assistenz in der eigenen Wohnung,
  • Inklusive Wohn­gemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung,
  • Ambulant betreutes Wohnen.

Diese Modelle stärken die Selbst­bestimmung und bieten Alternativen zu stationären Einrichtungen. Allerdings sind solche Angebote regional ungleich verteilt und oft nicht in ausreichender Zahl vorhanden.

Mehr über die Vielfalt inklusiven Wohnens erfahren

Was ist zu tun, für mehr selbst­bestimmtes Wohnen?

Damit Menschen mit Behinderung gleich­berechtigt wohnen können, müssen Bund, Länder, Kommunen gemeinsam daran arbeiten – und dabei Menschen mit Behinderung als Expert*innen in eigener Sache in die Planungen einbeziehen. Die zentralen Handlungs­felder:

  • Deutlicher Ausbau barriere­freier Wohnungen, die auch bezahlbar sein müssen - unter anderem durch gesetzliche Vorgaben und Förder­programme.
  • Passgenaue Unter­stützung für Menschen mit Behinderung, insbesondere in Wohnort­nähe.
  • Mehr inklusive Wohn­angebote, auch jenseits stationärer Einrichtungen, gerade für Menschen mit hohem Unterstützungs­bedarf.
  • Empowerment von Menschen mit Behinderung, damit sie ihre Rechte kennen und Wissen anwenden können.

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