Das wir gewinnt

Förderprogramm Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen

Förderidee

Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe schaffen Arbeits- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion.

Förderberechtigt

  • Inklusionsunternehmen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 215 SGB IX) schaffen
  • Zuverdienstbetriebe, die Beschäftigungsplätze schaffen mit niederschwelligen Anforderungen an Arbeitszeit (weniger als 15 Wochenstunden) und angepasster Arbeitsintensität für Menschen mit Behinderung

Zielgruppe

  • Menschen mit Behinderung

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Vorlauf- und Planungsaktivitäten für neue Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe im Zuge einer Neugründung (Aufbau) oder einer Erweiterung (Ausbau)
  • Projekte zur Sicherung und Stabilisierung von bestehenden Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/ Honorar-/ Sachkosten = maximal 20.000 €

Laufzeit:

bis zu einem Jahr

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Personal-, Honorar- und Sachkosten für den Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben in den ersten Geschäftsjahren.

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten = maximal 400.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    •  Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Zuverdienstbetriebe:
    • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
    • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
    • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Investitionen im Zusammenhang mit Neugründungen oder Erweiterungen (Auf- oder Ausbau) von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben

Wie viel gibt es:

  • maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
  • bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Büro- und Arbeitsflächen sowie WC).
  • Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
  • Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
  • Nutzfahrzeuge

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Inklusionsabteilungen, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
  • Zuverdienstbetriebe, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
  • Tagesstrukturierende Angebote ohne Arbeitsweltbezug (siehe hierfür Förderprogramm Tages- und Tagesförderstätten)
  • Zuverdienstbetriebe, die ausschließlich langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen sollen (Leistungsbereich SGB II)
  • Anschubförderung: Vorhaben zum Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieben, die vor Bewilligung des Förderantrags beginnen
  • Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“

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