Das Wir gewinnt

Förderprogramm Betriebliche Inklusion

Förderidee

Menschen mit Behinderung bleiben oft vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Auch die vielfältigen Fördermöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung sind zu wenig bekannt.

Die Aktion Mensch fördert den Aufbau von Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die den Start oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung

  • unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung und
  • unabhängig von der Form der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Investitionen zum Kauf, Bau, Umbau und zur Ausstattung von Diensten zur betrieblichen Inklusion.
  • Vorhaben, die in Verbindung mit einer Anschubfinanzierung beantragt und bewilligt werden.

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €
    oder
  • bis zu 40 %  der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
    • Zweckbindung:
      • Immobilien: 25 Jahre
      • Ausstattung: 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:

  • Bare Mittel
  • Spenden
  • Darlehen
  • Öffentliche Mittel 

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Personelle und räumliche Abgrenzung von vorhandenen Angeboten bei Werkstätten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
  • Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
  • Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar. 

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie

    • veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
    • beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
    • bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 400.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    •  Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
  • Ausbau von bestehenden Strukturen:
    • Der bestehenden Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
    • Das neuen Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und/ oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie

    • veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
    • beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
    • bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.

Wie viel gibt es: 

  • bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

= maximal 200.000 € 

Laufzeit:

bis 3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    •  Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
  • Ausbau von bestehenden Strukturen:
    • Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
    • Das neue Angebote unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppen und/ oder Konzept.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten

 

Anschubförderung

Wir fördern keine...

  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die ausschließlich auf die Schaffung von Beschäftigungsplätzen in Werkstätten ausgerichtet sind (auch ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderung),
  • Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind,
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen,
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst,
  • Kosten, die durch eine*n Teilnehmende*n am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen.

Investitionsförderung

Nicht förderfähig sind...

  • eine zweite Förderung einer Immobilie (Ausnahme siehe „Hinweise zur Mehrfachförderung“),
  • mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind,
  • Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.

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