Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 gilt in Deutschland ein reformierter Begriff von Behinderung. 2018 wurde dieser in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) aufgenommen. Dort heißt es:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
(Paragraf 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 9)
Diese Definition orientiert sich am sozialen Modell von Behinderung. Eine Beeinträchtigung ist demnach zunächst eine objektiv feststellbare Tatsache. Ob daraus eine Behinderung entsteht, hängt davon ab, ob diese Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Umwelt- und Umfeldfaktoren zu Barrieren führt, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verhindern. Neben physischen Umweltfaktoren spielen auch psychische und soziale Faktoren eine Rolle – etwa Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Unterstützung. Deshalb ist die Bezeichnung biopsychosoziales Modell von Behinderung im Sinne der UN-BRK eigentlich noch zutreffender. Da diese jedoch teils etwas komplexer ist, bleiben wir als Aktion Mensch in unseren Beiträgen bei der Bezeichnung soziales Modell, wenn es um das Zusammenwirken von physischen und sozialen Faktoren mit einer Beeinträchtigung geht.
Im Alltag werden die Begriffe „soziales Modell von Behinderung“ oder „biopsychosoziales Modell von Behinderung“ freilich selten genutzt. Viele Menschen mit Beeinträchtigung, die Tag für Tag durch Barrieren behindert werden, bezeichnen sich selbst schlicht als Menschen mit Behinderung. Viele wollen auch so bezeichnet werden, um zu verdeutlichen, dass ihre Behinderung ein ständiges Phänomen ist.