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Begriffsdefinition: Beeinträchtigung oder Behinderung? 

Die korrekte Verwendung von Begriffen im Kontext Inklusion ist uns sehr wichtig. Oft herrscht Ver­wirrung, wenn es darum geht, ob man von Beein­trächtigung oder von Behinderung spricht. Wann ist welche Bezeichnung korrekt? Die beiden Begriffe werden zwar inzwischen in Gesetzen klar unterschieden – damit ist die gesellschaft­liche Auseinander­setzung über ihre Verwendung aber nicht beendet. Denn für Menschen mit Beein­trächtigung oder Behinderung spielt es eine große Rolle, wie sie sich selbst bezeichnen oder wie sie von anderen bezeichnet werden. 

14. August 2026|3 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch-Redaktion
Bei den Sportbuddies Wiesbaden trainieren Philip und Fran seit Ende 2025 zusammen jeden Dienstag beim Tischtennis in der Therapiehalle Facettenwerk

Definition nach dem Sozialgesetzbuch 

Seit der Ratifikation der UN-Behinderten­rechts­konvention im Jahr 2009 gilt in Deutschland ein reformierter Behinderungs­begriff. 2018 hat dieser auch Einzug in das Sozial­gesetz­buch (SGB) gefunden: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnes­beeinträchtigungen haben, die sie in Wechsel­wirkung mit einstellungs- und umwelt­bedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlich­keit länger als sechs Monate hindern können“ (Paragraf 2, Absatz 1, Satz 1, SGBIX).  

Diese Definition wird auch „Soziales Modell von Behinderung“ genannt. Eine Beein­trächtigung ist demnach eine objektiv feststellbare Tatsache oder medizinisch messbare Diagnose, aus der sich nicht automatisch eine Behinderung ableiten lässt. Die Beein­trächtigung kann aber in Wechse­lwirkung mit Umwelt, sozialem Umfeld oder sonstigen Faktoren Barrieren hervorrufen, die einen Menschen an der gleichberechtigten gesellschaft­lichen Teilhabe hindern – dann liegt eine Behinderung vor (Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales 2021).  

Da viele Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag durch Barrieren behindert werden, erleben und bezeichnen sie sich selbst oft als Menschen mit Behinderung. Viele wollen auch so bezeichnet werden, um zu verdeutlichen, dass ihre Behinderung ein ständiges Phänomen ist. 

Begriffe im Überblick

Beeinträchtigung

  • Personen haben eine dauerhafte objektiv feststellbare körperliche, seelische, geistige oder Sinnes- Beeinträchtigung 
  • Aus der Beein­trächtigung allein kann nicht abgleitet werden, ob die Personen gleich­berechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. 

Behinderung

  • Personen haben eine dauerhafte, körperliche, seelische, geistige oder Sinnes- Beeinträchtigung
  • Einstellungen des sozialen Umfelds und Gegeben­heiten der Umwelt stellen für diese Personen Barrieren dar 
  • Durch das Zusammen­wirken der Beeinträchtigung und der Barrieren können die Personen nicht gleich­berechtigt an der Gesellschaft teilhaben 

So löst es die Aktion Mensch 

Die Grafik zeigt in unterschiedlichen Kreisen die verschiedenen Einstufungen von Beeinträchtigung und Behinderung laut dem Sozialgesetzbuch.

Die Aktion Mensch verwendet aufgrund der oben genannten Definition in ihrer Kommunikation grundsätzlich den Begriff Behinderung.

Eine Ausnahme stellen unsere Studien dar: Hier unterscheiden wir je nach Studien­thema zwischen Behinderung und Beein­trächtigung. Der Begriff Beein­trächtigung wird verwendet, wenn auf Grundlage der selbst wahr­genommenen Beein­trächtigung von Befragten erforscht wird, ob sie an ihrer Teilhabe gehindert sind. Der Begriff Behinderung wird verwendet, wenn eine Konstellation aus Beein­trächtigung und Barrieren vorliegt (zum Beispiel eine Schwer­behinderung), die die Teilhabe nachhaltig verhindert und deren Folgen (zum Beispiel Arbeits­losigkeit) erforscht werden soll. 
(siehe Schaubild “Einordnung von Beein­trächtigung und Behinderung”). 

Noch Fragen?

Wer sich noch detail­lierter mit der gesetz­lichen Einordnung von Beein­trächtigung und Behinderung auseinandersetzen möchte und damit, welche Rechte der Begriff Behinderung mit sich bringt, kann sich hier noch weiter einlesen:

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