Inklusionsunternehmen sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts, die wirtschaftliche Ziele verfolgen und gleichzeitig dauerhaft einen großen Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent. Sie werden branchenüblich oder tarifgebunden bezahlt. Um ihre Mitarbeiter*innen mit Behinderung bedarfsgerecht unterstützen zu können, erhalten die Betriebe Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die andere Unternehmen zahlen müssen, die weniger als die vorgeschriebenen 5 Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität sowie das soziale Ziel, Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müssen also in einem solchen Betrieb erfolgreich in Einklang gebracht werden.
Inklusionsunternehmen gibt es seit den 1970er Jahren. Bis zum Jahr 2020 ist ihre Zahl auf knapp 1.000 in ganz Deutschland gestiegen. Gut die Hälfte davon verteilt sich auf die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Gesellschafter*innen der Unternehmen kommen zum überwiegenden Teil aus der Wohlfahrtspflege (41 Prozent); 24 Prozent von ihnen sind Vereine und 18 Prozent private Unternehmen.
In der Regel handelt es sich bei Inklusionsbetrieben um kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Nur vier Prozent aller Inklusionsbetriebe beschäftigen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen. Insgesamt arbeiten bundesweit fast 30.000 Beschäftigte in Inklusionsbetrieben, etwa 12.500 von ihnen haben eine Schwerbehinderung.
Die Aktion Mensch ist seit vielen Jahren der größte private Geldgeber für Inklusionsunternehmen. Allein im Jahr 2025 lag das Gesamtfördervolumen für Inklusions- und Zuverdienstbetriebe bei 24,8 Millionen Euro.