
Budget für Arbeit statt Werkstatt
Phillip Adolfs Weg auf den ersten Arbeitsmarkt
Für Schüler*innen mit Förderbedarf scheint der Übergang in die Werkstatt vorprogrammiert. Doch es gibt Alternativen zur Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfMB). Zum Beispiel das Budget für Arbeit.
Fünfmal pro Woche klingelt Philipp Adolfs Wecker um viertel nach sieben. Eine halbe Stunde später steigt er aufs Fahrrad. Für den Weg zur Arbeit braucht er zehn Minuten. Pünktlich um acht beginnt sein Job im Schweinezuchtbetrieb Buskasper im münsterländischen Velen. Er füttert die Sauen, reinigt die Ställe und organisiert die Besamung. In der Landwirtschaft zu arbeiten, so wie sein älterer Bruder, das war schon lange Philipps Traum. Dass er Wirklichkeit wurde, ist jedoch für jemanden wie ihn alles andere als selbstverständlich. Philipp hat die Förderschule für geistige Entwicklung in Borken besucht. Danach wurde er zunächst in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingegliedert.
Budget für Arbeit für den Wechsel

Philipp Adolf ist glücklich in seinem Job in der Landwirtschaft. ©Jann Hoefer
Wer wie Philipp Adolf mit einem Werkstattanspruch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechselt, kann das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Dieser 2018 im Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführte Zuschuss zu den tariflichen Lohn- und Gehaltskosten soll den zusätzlichen Unterstützungsbedarf des Beschäftigten aufgrund seiner Behinderung ausgleichen. Das funktioniert so: Der Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter einen tariflichen Lohn, von dem ihm der Träger der Eingliederungshilfe über das Budget für Arbeit bis zu 75 Prozent erstattet. In der Regel zahlt die Kommune, in NRW der Landschaftsverband. Neben dem Lohnkostenzuschuss sieht das Budget für Arbeit auch eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz vor.
Es gibt allerdings ein Problem: Beschäftigte mit Werkstattanspruch, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, können sich nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichern. Das heißt: Wenn es mit dem Job auf Dauer nicht klappt, bekommen sie kein Arbeitslosengeld. Stattdessen dürfen, beziehungsweise sollen sie laut SGB 9, Paragraf 220, Abs.3 sofort in die Werkstatt zurückkehren. Das aber wollen die meisten nicht, die ein selbstbestimmteres Leben kennengelernt haben.
Übergang aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt
Auch Philipp Adolf möchte das nicht. Er gehört zu den bundesweit unter ein Prozent der Werkstattbeschäftigten, die jährlich von dort in einen sozialversicherungspflichtigen Job wechseln. Zwar steigt die Zahl der Vermittlungen, doch zugleich wächst die Zahl der Werkstattbeschäftigten. Waren es 2006 noch rund 187.000, so sind es inzwischen 310.000. Die Gründe hierfür liegen unter anderem darin, dass immer mehr Menschen mit Lernbehinderung und immer mehr psychisch kranke Menschen aufgenommen werden — allein deren Anteil erhöhte sich zwischen 2006 und 2016 um rund 52 Prozent.
Integrationsfachdienst
Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Arbeitsplatzsuche. Eine seiner Aufgaben ist es, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden und Schüler*innen mit Förderbedarf bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle zu unterstützen.

Petra Mönstermann vom Integrationsfachdienst in den Kreisen Borken und Coesfeld begleitet Philipp Adolf seit seiner Schulzeit. ©Jann Hoefer
Die wichtigste Voraussetzung für Philipp Adolfs Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt war seine starke Motivation. Diese allein hätte jedoch nicht gereicht ohne Unterstützung des Integrationsfachdiensts (IFD), die Kooperation der Werkstatt und das Budget für Arbeit. Petra Mönstermann, die beim IFD in den Kreisen Borken und Coesfeld zuständig ist für den Bereich „Übergang Werkstatt – Arbeitsmarkt“, begleitet Philipp Adolf seit dem Ende seiner Schulzeit.
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