Barrierefreie Websites gemäß BFSG (Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz)

Websites und Webshops müssen für Menschen mit und ohne Behinderung ohne Einschränkungen zugänglich sein. Dazu verpflichtet das BFSG seit 2025. Was genau bedeutet das für Website-Betreiber*innen? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

11. September 2026|1 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch-Redaktion
Eine Frau sitzt an einem Computer und schaut auf den Bildschirm.
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