Inklusion und ÖPNV
Zahlen, Daten, Fakten
Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollten eigentlich schon in ganz Deutschland barrierefrei zugänglich sein. So verlangt es das Gesetz. Die Wirklichkeit sieht jedoch an vielen Orten anders aus.

Was ist die rechtliche Grundlage zur Barrierefreiheit im ÖPNV?

Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) steht, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei sein soll (Paragraf 8 Absatz 3 PBefG). Für die Umsetzung sind vor allem die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig, da sie die Verantwortung für den ÖPNV tragen. Auch nach dem Verstreichen dieser Frist ist die Barrierefreiheit noch nicht überall erreicht.
Ein Referenten-Entwurf (Mai 2026) zur Änderung dieses Gesetzes zeigt nun, dass die Regierung plant, die konkrete Frist zu streichen. Kritiker*innen befürchten, dass der barrierefreie Umbau des ÖPNV dadurch langsamer voranschreiten wird oder bestehende Barrieren sogar dauerhaft hingenommen werden könnten. Statt Ausnahmeregelungen zu streichen, soll es in Zukunft einen Katalog an Gründen geben, die Kommunen anführen können, warum der ÖPNV in ihrem Zuständigkeitsbereich noch nicht barrierefrei ist.
Stellungnahmen zum Referenten-Entwurf:
Die Grundlage für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat. Die UN-BRK verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Recht auf selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Wie ist der Stand der barrierefreien Mobilität?
Das Inklusionsbarometer Mobilität der Aktion Mensch zeigt, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Mobilitätsmöglichkeiten in Deutschland gleichermaßen negativ bewerten. Gründe dafür sind unter anderem fehlende barrierefreie Zuwege, abgesenkte Bordsteine, Aufzüge oder akustische Ansagen. Digitale Informationen zur Barrierefreiheit – etwa über defekte Aufzüge oder Ausfälle von rollstuhlgerechten Haltestellen – sind oft unvollständig oder gar nicht vorhanden. Auch zu hohe Kosten und fehlende Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten wurden als Gründe für die negative Bewertung genannt.
Auch ein Rechtsgutachten der Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten listet zahlreiche Barrieren für Bahnreisende mit Mobilitätseinschränkungen sowie Sinnes- und kognitiver Behinderungen auf.
Trotz vieler Mängel hat sich aber auch einiges verbessert, so werden immer mehr Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei.
Menschen mit Behinderung benötigen Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – und stoßen dabei noch immer auf viele Hindernisse.
der Menschen mit Beeinträchtigung fühlen sich in ihrem Alltag eingeschränkt, durch fehlende barrierefreie Busse und Bahnen. (Quelle: Inklusionsbarometer Mobilität der Aktion Mensch)
der rund 5.700 Bahnhöfe, Haltestellen und Haltepunkte in Deutschland sind stufenfrei zugänglich. (Quelle: Allianz pro Schiene)
Große regionale Unterschiede
Nach wie vor gibt es für Nutzer*innen des ÖPNV vor allem regional große Unterschiede. Während in größeren Städten Barrierefreiheit öfter umgesetzt ist, ist der Nahverkehr auf dem Land vielerorts – wenn überhaupt ausreichend vorhanden – weniger barrierefrei. Zwar gibt es keine Daten, was die Barrierefreiheit von allen Haltestellen des ÖPNV in Deutschland betrifft, aber im VCD-Bahntest 2023/24 zur barrierefreien Mobilität heißt es beispielsweise zu Mecklenburg-Vorpommern: „Während in der Stadt Schwerin rund 40 Prozent der Haltestellen barrierefrei sind, sind es im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur vier Prozent.“
Wo besteht der größte Handlungsbedarf hin zum barrierefreien ÖPNV?

Damit alle Menschen den ÖPNV nutzen können, muss er flächendeckend und ganzheitlich barrierefrei gestaltet sein. Der größte Verbesserungsbedarf besteht aktuell in folgenden Bereichen:
- Haltestellen-Infrastruktur: Noch immer sind viele Bus- und Bahnhaltestellen nicht stufenlos erreichbar. Außerdem fehlen häufig Rampen, kontrastreiche Bodenmarkierungen oder gut lesbare Fahrpläne.
- Information und Kommunikation: Es mangelt an verlässlichen, barrierefreien Informationen – etwa in Fahrgast-Apps oder an den Haltestellen selbst. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung.
- Fahrzeuge: Nicht alle Busse und Bahnen sind mit automatischen Rampen oder ausreichend Platz für Rollstühle ausgestattet. Auch akustische Durchsagen funktionieren nicht immer zuverlässig.
- Planung und Beteiligung: Menschen mit Behinderung werden in der Verkehrsplanung zu selten einbezogen. Dabei sind ihre Erfahrungen entscheidend für die Entwicklung eines barrierefreien ÖPNV.
- Koordination und Finanzierung: Oft fehlen klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Der Umbau wird vielerorts verschoben – auch wegen fehlender finanzieller Mittel.
Barrierefreier ÖPNV ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben und gesellschaftlich notwendig. Wer nicht barrierefrei unterwegs sein kann, ist von Bildung, Arbeit, Freizeit und Teilhabe ausgeschlossen. Umso wichtiger, dass der Ausbau des barrierefreien ÖPNV schneller voranschreitet.
Inklusionsbarometer Mobilität
Die Studie Inklusionsbarometer Mobilität der Aktion Mensch (2022) gibt Auskunft darüber, welche Faktoren Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigung erschweren.
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