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Inklusion und ÖPNV

Zahlen, Daten, Fakten

Busse, U-Bahnen und Straßen­bahnen des öffentlichen Personen­nah­verkehrs (ÖPNV) sollten eigentlich schon in ganz Deutsch­land barriere­frei zugänglich sein. So verlangt es das Gesetz. Die Wirklichkeit sieht jedoch an vielen Orten anders aus.

4 Minuten Lesedauer
Eine Frau mit Blinden-Langstock steht an einer Bushaltestelle

Was ist die rechtliche Grund­lage zur Barriere­freiheit im ÖPNV?

Im Personen­beförderungs­gesetz (PBefG) steht, dass der öffentliche Personen­nah­verkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 voll­ständig barriere­frei sein soll (Paragraf 8 Absatz 3 PBefG). Für die Umsetzung sind vor allem die kreis­freien Städte und Land­kreise zuständig, da sie die Verantwortung für den ÖPNV tragen. Auch nach dem Verstreichen dieser Frist ist die Barriere­freiheit noch nicht überall erreicht.

Ein Referenten-Entwurf (Mai 2026) zur Änderung dieses Gesetzes zeigt nun, dass die Regierung plant, die konkrete Frist zu streichen. Kritiker*innen befürchten, dass der barriere­freie Umbau des ÖPNV dadurch langsamer voran­schreiten wird oder bestehende Barrieren sogar dauerhaft hingenommen werden könnten. Statt Ausnahme­regelungen zu streichen, soll es in Zukunft einen Katalog an Gründen geben, die Kommunen anführen können, warum der ÖPNV in ihrem Zuständigkeits­bereich noch nicht barrierefrei ist.

Stellung­nahmen zum Referenten-Entwurf:

Die Grund­lage für den barriere­freien Ausbau des ÖPNV ist die UN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK), die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat. Die UN-BRK verpflichtet die Mitglieds­staaten, Rahmen­bedingungen zu schaffen, um das Recht auf selbst­bestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

Wie ist der Stand der barrierefreien Mobilität?

Das Inklusions­barometer Mobilität der Aktion Mensch zeigt, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Mobilitäts­möglichkeiten in Deutschland gleicher­maßen negativ bewerten. Gründe dafür sind unter anderem fehlende barriere­freie Zuwege, abgesenkte Bord­steine, Aufzüge oder akustische Ansagen. Digitale Informationen zur Barriere­freiheit – etwa über defekte Aufzüge oder Ausfälle von rollstuhl­gerechten Halte­stellen – sind oft unvollständig oder gar nicht vorhanden. Auch zu hohe Kosten und fehlende Verfügbar­keit von ÖPNV-Angeboten wurden als Gründe für die negative Bewertung genannt.

Auch ein Rechtsgutachten der Schlichtungs­stelle beim Bundes­behinderten­beauftragten listet zahlreiche Barrieren für Bahn­reisende mit Mobilitäts­einschränkungen sowie Sinnes- und kognitiver Behinderungen auf.

Trotz vieler Mängel hat sich aber auch einiges verbessert, so werden immer mehr Bahn­höfe und Halte­stellen barrierefrei.

4,5 Millionen

Menschen mit Behinderung benötigen Unter­stützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrs­mittel – und stoßen dabei noch immer auf viele Hinder­nisse.


19 Prozent

der Menschen mit Beeinträchtigung fühlen sich in ihrem Alltag eingeschränkt, durch fehlende barriere­freie Busse und Bahnen. (Quelle: Inklusions­barometer Mobilität der Aktion Mensch)


80 Prozent

der rund 5.700 Bahn­höfe, Halte­stellen und Halte­punkte in Deutsch­land sind stufen­frei zugänglich. (Quelle: Allianz pro Schiene)

Große regionale Unterschiede

Nach wie vor gibt es für Nutzer*innen des ÖPNV vor allem regional große Unter­schiede. Während in größeren Städten Barriere­freiheit öfter umgesetzt ist, ist der Nah­verkehr auf dem Land vielerorts – wenn über­haupt aus­reichend vorhanden – weniger barriere­frei. Zwar gibt es keine Daten, was die Barriere­freiheit von allen Halte­stellen des ÖPNV in Deutsch­land betrifft, aber im VCD-Bahntest 2023/24 zur barriere­freien Mobilität heißt es beispiels­weise zu Mecklenburg-Vorpommern: „Während in der Stadt Schwerin rund 40 Prozent der Halte­stellen barriere­frei sind, sind es im Land­kreis Ludwigslust-Parchim nur vier Prozent.“

Wo besteht der größte Handlungs­bedarf hin zum barriere­freien ÖPNV?

Damit alle Menschen den ÖPNV nutzen können, muss er flächen­deckend und ganz­heitlich barriere­frei gestaltet sein. Der größte Verbesserungs­bedarf besteht aktuell in folgenden Bereichen:

  • Halte­stellen-Infra­struktur: Noch immer sind viele Bus- und Bahn­halte­stellen nicht stufen­los erreichbar. Außerdem fehlen häufig Rampen, kontrast­reiche Boden­markierungen oder gut lesbare Fahr­pläne.
  • Information und Kommunikation: Es mangelt an verlässlichen, barriere­freien Informationen – etwa in Fahr­gast-Apps oder an den Halte­stellen selbst. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Seh- oder Hör­beeinträchtigung.
  • Fahrzeuge: Nicht alle Busse und Bahnen sind mit auto­matischen Rampen oder ausreichend Platz für Roll­stühle ausgestattet. Auch akustische Durch­sagen funktionieren nicht immer zuverlässig.
  • Planung und Beteiligung: Menschen mit Behinderung werden in der Verkehrs­planung zu selten einbezogen. Dabei sind ihre Erfahrungen entscheidend für die Entwicklung eines barrierefreien ÖPNV.
  • Koordination und Finanzierung: Oft fehlen klare Zuständig­keiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Der Umbau wird vielerorts verschoben – auch wegen fehlender finanzieller Mittel.

Barriere­freier ÖPNV ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben und gesellschaftlich notwendig. Wer nicht barrierefrei unter­wegs sein kann, ist von Bildung, Arbeit, Freizeit und Teil­habe aus­geschlossen. Umso wichtiger, dass der Ausbau des barrierefreien ÖPNV schneller voranschreitet.

Inklusions­barometer Mobilität

Die Studie Inklusions­barometer Mobilität der Aktion Mensch (2022) gibt Auskunft darüber, welche Faktoren Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigung erschweren.

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