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Betreuungsgesetz: Perspektive der Wissenschaft

Interview mit Jana Offergeld

Jana Offergeld ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Sie hat am Bochumer Zentrum für Disability Studies zum Thema Selbstbestimmung und rechtliche Betreuung promoviert.

5. August 2021|3 Minuten Lesedauer
Portrait von Jana Offergeld

In Ihrer Dissertation haben Sie rechtliche Betreuung aus der Perspektive von Menschen mit Lern­schwierigkeiten untersucht. Was haben Sie herausgefunden?

Am Zentrum für Disability Studies habe ich mich mit der Umsetzung der UN-Behinderten­rechts­konvention beschäftigt. Ich wollte untersuchen: Inwiefern werden Menschen durch Betreuung bei ihren Entscheidungen und bei der Ausübung ihrer Selbst­bestimmung unterstützt? Oder inwiefern werden Entscheidungen stellvertretend für sie getroffen?

In diesem Diskurs fehlt bisher die Stimme der betreuten Menschen selbst, vor allem die der Menschen mit Lern­schwierigkeiten. Deshalb habe ich Kontakt aufgenommen zu Mensch Zuerst, einer Selbst­vertretung von Menschen mit Lern­schwierigkeiten. Ich habe das Thema partizipativ mit ihnen erforscht und auch Schulungen zum Thema Betreuung durchgeführt. Ich wollte wissen: Wie erleben Menschen ihre rechtliche Betreuung? Es zeigte sich: Viele sehen sie durchaus als Unterstützung an, insbesondere bei der Verwaltung der eigenen Finanzen und bei der Kommunikation mit Behörden. Sehr selten fühlen sie sich aber bisher in ihren eigenen Entscheidungs­prozessen unterstützt. Vor allem Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sehen ihre Betreuer*innen selten. Vertrauen kann so nicht aufgebaut werden. Wenige wissen, welche Aufgaben­bereiche ihre eigene Betreuung eigentlich hat. Hier gibt großen Beratungsbedarf. 

Kann die Reform des Betreuungsrechts diese Missstände beheben?

Das Gesetz hält auf jeden Fall viele Chancen bereit. Es ist auch begrüßenswert, dass betreute Menschen zumindest im Rahmen eines Workshops an der Entwicklung der Reform beteiligt wurden. Ihre Beteiligung hätte aber noch stärker ausfallen sollen. Das neue Gesetz verstärkt die Orientierung am Willen von betreuten Menschen. Ich bin gespannt, ob die Bewusstseins­bildung dafür bei Betreuer*innen und Betreuten gelingt.

Was ist nötig, um diese Bewusstseinsbildung zu fördern?

Ich denke, die von vielen Verbänden geforderte Bundes­fachstelle für unterstützte Entscheidungs­findung wäre wichtig – oder auch mehrere dezentrale Stellen. Hier könnten betreute Menschen selbst, aber auch Betreuer*innen und Angehörige Beratung bekommen. Wichtig fände ich auch eine unabhängige Beschwerde­stelle für betreute Menschen, die das Gefühl haben, dass ihre Rechte verletzt werden. Die Betroffenen wissen heute oft nicht, an wen sie sich wenden können. 

Wo sehen Sie noch Defizite?

Das Thema Zwang wurde in der Reform komplett ausgeklammert. So bleibt es zum Beispiel bei Zwangs­behandlung oder Zwangs­unterbringung im psychiatrischen Bereich als Ultima Ratio. Ich denke, da müsste man noch einmal ran und den Blick auf Alternativen zu Zwangs­maßnahmen schärfen. Das ist zwar ein sehr komplexes Thema. Aber es gibt schon gute Ansätze, die mit psychiatrie-erfahrenen Menschen gemeinsam entwickelt wurden. 

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