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Betreuungsgesetz: Perspektive der Berufsbetreuung

Interview mit Dr. Harald Freter

Dr. Harald Freter ist Geschäftsführer des Bundes­verbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) in Hamburg. Der Verband hat 7.200 Mitglieder und versteht sich auch als Fach­verband für das Thema Betreuung. 

5. August 2021|3 Minuten Lesedauer
Portrait von Dr. Harald Freter

Ihr Verband hat die Reform des Betreuungs­rechts als „insgesamt sehr gutes Gesetz“ bezeichnet. Welche positiven Impulse hat das Gesetz?

Das neue Betreuungsrecht richtet sich aus nach dem Menschen­bild der UN-Behinderten­rechts­konvention. Das zentrale Ziel ist die Selbst­bestimmung und nicht die Vertretung der Menschen. Das war bisher zwar auch so – aber bei weitem nicht so klar formuliert. Bis heute gibt es immer noch viele begriffliche Verquickungen mit dem alten Vormundschafts­recht, das ja bereits 1992 durch das neue Betreuungs­recht abgelöst worden war.

Was werden die wichtigsten Änderungen im Arbeitsalltag eines Berufs­betreuers sein?

Der zentrale Begriff ist die Unterstützte Entscheidungs­findung. Die Klient*innen sollen ihre eigenen Entscheidungen treffen. Manchmal brauchen sie dazu Beratung, Unterstützung oder Aufklärung, zum Beispiel über die Folgen ihrer Entscheidung. Das heißt, dass mehr Zeit als bisher mit den betreuten Menschen verbracht werden muss. Durch die Reform gibt es auch viele neue Berichts­pflichten.

Wir begrüßen all diese Änderungen, denn sie werden die Qualität der Betreuung weiter verbessern. Wir kritisieren aber auch deutlich: Die Mehr­arbeit, die dadurch auf Betreuer*innen zukommen wird, muss auch bezahlt werden. Das ist bisher nicht vorgesehen. Und schon jetzt sind die Fall­pauschalen äußerst knapp bemessen.

Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen, das den Unterschied zur jetzigen Situation verdeutlicht?

Jemand möchte zum Beispiel einen neuen Fernseher haben und die Finanzen sind knapp. Er möchte das Gerät im Fach­geschäft um die Ecke kaufen. Im Internet könnte man den Fernseher günstiger bekommen. Der Klient will aber lieber ins Fach­geschäft gehen, das er schon lange kennt. Das neue Gesetz macht es noch deutlicher als bisher, dass der Wunsch des Betreuten zentraler Maßstab ist.

Künftig soll es ein bundesweit einheitliches Zulassungs­verfahren für Berufs­betreuer*innen geben. Was bedeutet das für Ihren Berufs­stand?

Bisher haben Betreuungs­behörden und Gerichte nach unterschiedlichen Kriterien Betreuer*innen eingesetzt. Jetzt gibt es ein Register und ein Zulassungs­verfahren, das auf persönlicher Eignung und Sachkunde­nachweis basiert. Bestimmte Kenntnisse sind nötig, insbesondere im Betreuungs- und Unterbringungs­recht, im Sozial­leistungs- und Unterstützungs­system und in der Unterstützten Entscheidungs­findung.

Wir begrüßen es, dass der Beruf des Betreuers damit erstmals anerkannt ist. Bisher war man eher der Meinung: Betreuung kann jeder. Wir gehen aber noch weiter und sagen: Berufs­betreuung ist ein hoch­qualifizierter Beruf. Es bedarf einer akademischen Qualifikation – und Fachkräfte sollten entsprechend bezahlt werden. Außerdem setzen wir uns für die Bildung einer Betreuer­kammer ein, die ähnlich wie die Ärzte- oder Handwerks­kammern den Beruf definiert. So könnte man künftig die Qualität der Betreuung im Sinne der Klient*innen sicherstellen.

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