Betreuungsgesetz: Perspektive der Berufsbetreuung
Interview mit Dr. Harald Freter
Dr. Harald Freter ist Geschäftsführer des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) in Hamburg. Der Verband hat 7.200 Mitglieder und versteht sich auch als Fachverband für das Thema Betreuung.

Ihr Verband hat die Reform des Betreuungsrechts als „insgesamt sehr gutes Gesetz“ bezeichnet. Welche positiven Impulse hat das Gesetz?
Das neue Betreuungsrecht richtet sich aus nach dem Menschenbild der UN-Behindertenrechtskonvention. Das zentrale Ziel ist die Selbstbestimmung und nicht die Vertretung der Menschen. Das war bisher zwar auch so – aber bei weitem nicht so klar formuliert. Bis heute gibt es immer noch viele begriffliche Verquickungen mit dem alten Vormundschaftsrecht, das ja bereits 1992 durch das neue Betreuungsrecht abgelöst worden war.
Was werden die wichtigsten Änderungen im Arbeitsalltag eines Berufsbetreuers sein?
Der zentrale Begriff ist die Unterstützte Entscheidungsfindung. Die Klient*innen sollen ihre eigenen Entscheidungen treffen. Manchmal brauchen sie dazu Beratung, Unterstützung oder Aufklärung, zum Beispiel über die Folgen ihrer Entscheidung. Das heißt, dass mehr Zeit als bisher mit den betreuten Menschen verbracht werden muss. Durch die Reform gibt es auch viele neue Berichtspflichten.
Wir begrüßen all diese Änderungen, denn sie werden die Qualität der Betreuung weiter verbessern. Wir kritisieren aber auch deutlich: Die Mehrarbeit, die dadurch auf Betreuer*innen zukommen wird, muss auch bezahlt werden. Das ist bisher nicht vorgesehen. Und schon jetzt sind die Fallpauschalen äußerst knapp bemessen.
Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen, das den Unterschied zur jetzigen Situation verdeutlicht?
Jemand möchte zum Beispiel einen neuen Fernseher haben und die Finanzen sind knapp. Er möchte das Gerät im Fachgeschäft um die Ecke kaufen. Im Internet könnte man den Fernseher günstiger bekommen. Der Klient will aber lieber ins Fachgeschäft gehen, das er schon lange kennt. Das neue Gesetz macht es noch deutlicher als bisher, dass der Wunsch des Betreuten zentraler Maßstab ist.
Künftig soll es ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer*innen geben. Was bedeutet das für Ihren Berufsstand?
Bisher haben Betreuungsbehörden und Gerichte nach unterschiedlichen Kriterien Betreuer*innen eingesetzt. Jetzt gibt es ein Register und ein Zulassungsverfahren, das auf persönlicher Eignung und Sachkundenachweis basiert. Bestimmte Kenntnisse sind nötig, insbesondere im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im Sozialleistungs- und Unterstützungssystem und in der Unterstützten Entscheidungsfindung.
Wir begrüßen es, dass der Beruf des Betreuers damit erstmals anerkannt ist. Bisher war man eher der Meinung: Betreuung kann jeder. Wir gehen aber noch weiter und sagen: Berufsbetreuung ist ein hochqualifizierter Beruf. Es bedarf einer akademischen Qualifikation – und Fachkräfte sollten entsprechend bezahlt werden. Außerdem setzen wir uns für die Bildung einer Betreuerkammer ein, die ähnlich wie die Ärzte- oder Handwerkskammern den Beruf definiert. So könnte man künftig die Qualität der Betreuung im Sinne der Klient*innen sicherstellen.
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