Reform des Betreuungsgesetzes
Seit 2023 ist in Deutschland das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft. Es soll die Selbstbestimmung der rund 1,3 Millionen betreuten Menschen stärken, indem Entscheidungen sich stärker an ihren Wüschen orientieren müssen.

Was regelt das Betreuungsgesetz?
Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Der Grund dafür können psychische Erkrankungen oder eine Behinderung sein.
Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird: zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder für die Gesundheitssorge. Vor 2023 war das Betreuungsrecht zuletzt 1992 reformiert worden und hatte das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst.
Broschüre zum Betreuungsrecht
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat anlässlich der Reform des Betreuungsrechts eine Broschüre veröffentlicht, die die rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung speziell durch Eltern und Geschwister behandelt.
Neuerungen im Betreuungsgesetz im Überblick
| Neuerung | Erklärung |
| Stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten Person | Betreuer*innen, haben die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen. Der eigene Wunsch und Wille soll im Mittelpunkt stehen. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein. |
| Eingrenzung der Betreuung | Vor einer Betreuung soll festgestellt werden, in welchen Bereichen der oder die Betreute Unterstützung braucht. |
| Keine „Wohl-Schranke“ mehr | Entscheidungen für Menschen, die ihre Wünsche und ihren Willen nicht (mehr) selbst ausdrücken können, müssen sich an ihrem mutmaßlichen Willen ausrichten. Und nicht mehr danach, was von außen betrachtet „zu ihrem Wohle“ wäre. |
| Mehr Mitsprache und Kontakt | Menschen mit Betreuung werden stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen. Beide Seiten sollen sich vor einer Betreuung kennenlernen. Mehr als bisher sollen die Wünsche der Betreuten berücksichtigt werden, wer Betreuer*in wird (oder nicht wird). Betreuer*innen sollen auch regelmäßigen persönlichen Kontakt halten. |
| Keine Zwangssterilisationen | Die Sterilisation einer betreuten Person gegen ihren Willen ist nicht mehr möglich. Es reicht nicht mehr aus, dass sie einer Sterilisation lediglich nicht widerspricht. |
| Änderungen für Betreuer*innen | Berufsbetreuer*innen müssen sich bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. Ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann. |
| Stärkung betreuter Personen vor Gericht | Betreute Personen können jetzt selbst bei Gericht Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen. Briefe vom Gericht oder von Behörden gehen nicht nur an die Betreuer*innen, sondern auch an die Betreuten selbst. |
Die wichtigsten Informationen für betreute Personen
Im Familienratgeber der Aktion Mensch haben wir die wichtigsten Informationen für Menschen mit Betreuung zusammengestellt: Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Kann ich mich gegen Entscheidungen wehren? Wer kontrolliert Betreuer*innen? Wir beantworten diese und viele weitere Fragen in verständlicher Sprache.
Warum wurde das Betreuungsrecht 2023 reformiert?
In den letzten Jahren hatten Verbände und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung Reformen des Betreuungsrechts gefordert. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hatte 2015 zudem festgestellt: Das deutsche Betreuungsrecht ist nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Denn das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die mit Betreuung leben, wird durch das geltende Recht eingeschränkt. Vor allem, dass stellvertretende Entscheidungen für betreute Menschen betroffenen werden können, wurde vom UN-Fachausschuss bemängelt. Ein weiterer Kritikpunkt war die Option von Zwangsmaßnahmen als Ultima Ratio, zum Beispiel im Bereich der Psychiatrie. Zudem forderte der UN-Ausschuss Konzepte, um Menschen bei ihren eigenen Entscheidungsfindungsprozessen besser zu unterstützen.
Wer war an der Reform beteiligt?
Vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes am 5. März 2021 im Deutschen Bundestag hatte das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz viele Expert*innen von Verbänden und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung, aus dem Betreuungswesen, der Wissenschaft und anderen Bereichen einbezogen. Forschungsvorhaben wurden in Auftrag gegeben, Fachgruppen berieten und zahlreiche Verbände gaben Stellungnahmen ab.
Welche Meinungen gibt es zu der Reform?
Viele Verbände und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung begrüßten das neue Gesetz als wichtigen Schritt, um die Selbstbestimmung betroffener Menschen zu stärken. Im Detail allerdings hätten sich manche noch weitergehende Schritte gewünscht, zum Beispiel verstärkte Maßnahmen, um mehr Betreuungen ganz vermeiden zu können. Auch die verbindliche Einrichtungen von Fachstellen zur Weiterentwicklung von Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung hatten verschiedene Verbände gefordert.
Vier Perspektiven auf das neue Betreuungsgesetz
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