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Glossar

Fachliche Begriffe sind nicht immer selbsterklärend. In unserem Glossar finden Sie Erläuterungen zu zahlreichen wichtigen Begriffen aus der Fachwelt von A wie Ambulante Wohnformen bis Z wie Zuverdienstbetriebe.

Ambulante Wohnformen

Ambulantes Wohnen unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, möglichst selbstbestimmt leben zu können. Anders als beim betreuten Wohnen erfolgt die Betreuung beim ambulanten Wohnen nicht rund um die Uhr. Die Unterstützung wird hier meist von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Ein Beispiel hierfür ist das ambulante Wohnen in einer Wohngemeinschaft, aber auch das Einzelwohnen.

Begegnungsstätten und Tagesstrukturen

Begegnungsstätten dienen insbesondere älteren Menschen mit Behinderung als inklusiven Treffpunkt, um sich gemeinsam auszutauschen, zu informieren, weiterzubilden und ihre Freizeit zu gestalten.

Bei Tagesstrukturen handelt es sich dagegen um regelmäßige und zielgerichtete Angebote, die einen verlässlichen Tagesablauf ermöglichen. Durch regelmäßige Kontakte und individuelle Beschäftigungsangebote bieten sie Sicherheit im alltäglichen Leben.

Dauerhafte ambulante Unterstützungsangebote

Auf Dauer angelegte Unterstützungsangebote helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Dadurch können sie soziale Kontakte besser aufrechterhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen. Beispiele hierfür sind: 

Ambulant unterstützte Wohnformen oder ambulante Tages- und Freizeitgestaltungsangebote.

Dienste / Einrichtungen

„Dienste und Einrichtungen“ bezeichnet dauerhaft bestehende Angebote von sozialen Hilfsangeboten. Dienste können zum Beispiel Beratungsstellen oder Fachdienste für Menschen mit Behinderung sein. Mit Einrichtungen sind unter anderem Wohnhäuser, Internate oder Freizeittreffs gemeint.

Familienunterstützende Dienste

Familienunterstützende Dienste (FuD) unterstützen Menschen mit Behinderung und deren Familien ambulant und wohnortnah. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (zum Beispiel Konzert- und Kinobesuche) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen (zum Beispiel Training der Selbstständigkeit beim Kochen, Duschen, Ankleiden) handeln.

Gemeinnützige Inklusionsunternehmen

Gemeinnützige Inklusionsunternehmen sind Teil des allgemeinen oder auch ersten Arbeitsmarktes. Sie verpflichten sich, mindestens 40 Prozent, höchstens 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen und erfüllen damit einen besonderen sozialen Auftrag.

Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben: Sie informieren, beraten und begleiten Menschen mit (Schwer-) Behinderung sowie Arbeitgeber*innen zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“. Die gesetzlichen Zielgruppen des IFD sind in den in den §§ 49 Abs.6 und 192 Abs. 2 des SGB IX festgelegt. Die IFD arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern.

Sozialmedizinische Nachsorge

Ziel der sozialmedizinischen Nachsorge ist es, Krankenhausaufenthalte für chronisch und schwerstkranke Kinder unter 14 Jahren (und in besonders schwerwiegenden Fällen bis zum 18. Lebensjahr) entweder ganz oder teilweise durch eine ambulante Behandlung zu ersetzen. Sie sollen durch die Nachsorge dabei unterstützt werden, selbstständig in den veränderten Alltagsbedingungen zurechtzukommen. Auch der Übergang zur häuslichen Pflege kann hierdurch erleichtert werden. Die sozialmedizinische Nachsorge gilt als ergänzende Leistung zur Reha und beinhaltet soziale Hilfen, die an die Bedürfnisse der Familien und des sozialen Umfelds angepasst sind.

Tagesförder- und Tagesstätten

Tagesförder- und Tagesstätten bieten tagesstrukturierende Angebote und Hilfe in der Gestaltung des Alltages. Sie dienen als alternatives Angebot zur Berufstätigkeit und sollen einen "zweiten Lebensraum" ermöglichen.

In Tagesförderstätten werden Menschen aufgenommen, die aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) fähig sind, einer regelmäßigen Arbeit, zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), nachzugehen. Anders als Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen, besitzen sie formell keinen Status als „arbeitnehmerähnliche Person“.

Zuverdienstbetriebe

Zuverdienstbetriebe nehmen mit ihren Waren und Dienstleistungen am allgemeinen Wirtschaftsleben / Markt teil. Sie bieten Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich und schaffen damit niederschwellige und flexible Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und deren Leistungsvermögen unterhalb von drei Stunden Arbeit täglich liegt.