Die UN-Konvention über die Rechte von Mensch mit Behinderung
ist ein Vertrag.
In dem Vertrag steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte,
wie Menschen ohne Behinderung.
Diesen Vertrag haben viele Länder auf der ganzen Welt unter-schrieben.
Deutschland hat den Vertrag auch unter-schrieben.
Seit dem 26. März im Jahr 2009 ist der Vertrag Rechts-gültig.
Das bedeutet:
Deutschland sich an den Vertrag halten.
Die Rechte von Menschen mit Behinderung
dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.
Sondern es muss viel für dafür getan werden:
Dass die Rechte von Menschen mit Behinderung erfüllt werden.
In dem Vertrag steht auch:
Inklusion ist ein Menschen-Recht.
Alle Menschen haben das Recht darauf,
dass sie überall mit-machen können.
Dafür ist es zum Beispiel wichtig:
Menschen mit Behinderung einen Arbeits-Platz geben.
Die Politiker haben im Jahr 2011 einen Plan gemacht.
Dieser Plan heißt: Nationaler Aktions-Plan.
In dem Aktions-Plan steht:
Welche Sachen gemacht werden sollen:
Damit Menschen mit Behinderung überall mit-machen können.
Diesen Aktions-Plan finden viele Gruppen und Vereine
aus der Behinderten-Politik nicht gut.
Sie sagen:
In dem Aktions-Plan stehen viele wichtige Sachen.
Aber es steht nicht in dem Aktions-Plan:
Die Politiker haben alle diese Sachen nicht genau auf-geschrieben.
Die Vereine und Gruppen sagen auch:
Die Bundes-Länder und Gemeinden hätten bei dem Aktions-Plan
noch mehr mitarbeiten müssen.
Sie hätten gefragt werden müssen:
Was alles in dem Aktions-Plan stehen soll?
Damit der Aktions-Plan gut wird.
Die Abkürzung ist: BGG
Im BGG stehen viele Regeln:
Im BGG stehen viele Regeln für die Barriere-Freiheit:
Das BGG steht auch:
Das Behinderten-Vereine und Betriebe zusammen-arbeiten sollen.
Damit es noch mehr barriere-freie Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt gibt.
Das ist den Behinderten-Vereinen aber nicht genug.
Sie wollen noch mehr.
Sie wollen ein Gesetz.
Dass Arbeit-Geber mehr dafür tun müssen:
Dass es mehr barriere-freie Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderung gibt.
Die Abkürzung dafür ist: AGG
Das AGG heißt auch: Anti-Diskriminierungs-Gesetz.
Das bedeutet.
Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Kein Mensch darf schlechter behandelt werden.
Zum Beispiel:
Das AGG gilt aber nicht für alle Lebens-Bereiche.
Lebens-Bereiche sind zum Beispiel:
Das Gesetz gilt besonders für die Gleich-Behandlung:
Die Abkürzung dafür ist: SGB.
Es gibt verschiedene Sozial-Gesetz-Bücher.
In den Sozial-Gesetz-Büchern steht:
Welche Hilfen Menschen mit Behinderung bekommen können.
Damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können.
Die Abkürzung dafür ist: BThG
Das BThG gibt es noch nicht.
Aber es soll noch im Jahr 2016
ein Gesetzes-Entwurf geschrieben werden.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein Probe-Text für ein Gesetz.
In dem Probe-Text steht:
Damit es ein gutes Gesetz wird.
In dem BThG soll zum Beispiel stehen:
Dass Menschen mit Behinderung
Unterstützung bekommen können.
Eine Assistenz bei der Arbeit.
Damit sie ihre Arbeit gut machen können.
Diese Assistenz müssen sie nicht bezahlen.
Sie bekommen das Geld vom Amt.
Egal, wie viel Geld sie in ihren Beruf verdienen.
Das ist eine wichtige neue Regel in dem neuen Gesetz.
Jetzt ist es so:
Menschen mit Behinderung müssen Geld dazu geben.
Wenn sie Assistenz brauchen.
Die Abkürzung ist: WCAG
Das sind Regeln für das Internet.
In den Regeln steht:
Damit alle Menschen das Internet benutzen können.
Die Abkürzung dafür ist: BITV
In der BITV steht:
Die Internet-Seiten von allen Ämtern müssen seit dem Jahr 2006 barriere-frei sein.
Alle Menschen müssen die Internet-Seiten lesen können. Und sie müssen die Informationen verstehen können.
In der BITV geht es besonders um:
Für barriere-freies Bauen gibt es bestimmte Regeln.
Damit Menschen mit Behinderung in den Wohnungen leben können.
Dabei ist es egal:
Informationen zu den Regeln für barriere-freies Bauen
gibt es beim Deutschen Institut für Normung.
Diese Regeln sind aber nur Richt-Linien.
An diese Regeln muss sich niemand halten.
Diese Regeln stehen in der Landes-Bau-Ordnung.
Die Bundes-Länder können bestimmen:
Dass Architekten und Stadt-Planer sich an die Regeln halten müssen.
Wenn sie neue öffentliche Häuser oder Plätze bauen wollen.
Zum Beispiel bei:
In den Regeln von der Landes-Bau-Ordnung steht zum Beispiel:
Welche Sachen beachtet werden müssen,
wenn öffentliche Häuser und Plätze gebaut werden.