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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein inter­nationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internet-Angeboten. Internet­seiten, die WCAG-konform sind, können von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen barrierefrei genutzt werden.

26. Juni 2026|3 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch-Redaktion
Ein junger Mann und eine junge Frau schauen auf den Computer-Bildschirm.

Was ist die WCAG?

Die WCAG ist ein internationaler Standard und erklärt, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden können. „Webinhalte“ beziehen sich generell auf die Informationen in einer Webseite oder Web-Applikation, inklusive beispielsweise Text, Bilder, Formulare, Töne und Videos.

Vier Prinzipien helfen dabei, digitale Barrieren zu erkennen und abzubauen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzer*innen wahrgenommen werden können – zum Beispiel durch ausreichende Kontraste oder Alternativtexte für Bilder.
  • Bedienbarkeit: Websites und Apps sollen mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sein – etwa per Tastatur oder Screenreader.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen klar und nachvollziehbar sein – zum Beispiel durch Einfache Sprache und konsistente Navigation.
  • Robustheit: Digitale Angebote sollen mit unterschiedlichen Technologien funktionieren – auch mit assistiven Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Braille-Zeilen.

Für wen ist die WCAG?

  • Webentwickler*innen, Autor*innen und Webdesigner*innen
  • Entwickler*innen von Werkzeugen zur Erstellung von Webinhalten
  • Entwickler*innen von Testwerkzeugen zur Evaluation der Barrierefreiheit
  • andere Personen, die einen technischen Standard für Barrierefreiheit benötigen

Wer hat die WCAG entwickelt?

Entwickelt werden die Kriterien der WCAG vom World Wide Web Consortium kurz W3C. Das W3C ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web. Es wurde 1994 gegründet. Das W3C ist eine Mitgliedsorganisation. Gründer und Vorsitzender ist Tim Berners-Lee, der als Erfinder des World Wide Web gilt.

Wie WCAG, BFSG und BITV zusammenwirken

WCAG und das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Das BFSG verpflichtet private Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Apps und Selbst­bedienungs­terminals. Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1, Level AA verweist.

Wer seine digitalen Angebote nach WCAG 2.1 umsetzt, erfüllt damit die zentralen Anforderungen des BFSG.

WCAG und die Barrierefreie Informations­technik-Verordnung (BITV)

Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für digitale Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland. Auch sie verweist auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG. Zusätzlich fordert die BITV Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Während das BFSG für private Anbieter gilt, ist die BITV für Behörden und andere öffentliche Einrichtungen verbindlich. Beide Regelungen ergänzen sich und verfolgen ein gemeinsames Ziel: eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.

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