Recht auf Barrierefreiheit
In Deutschland ist Barrierefreiheit in verschiedenen Gesetzen und Pflichten geregelt. Ein generelles Recht auf Barrierefreiheit gibt es aber nicht.

Gesetze zur Barrierefreiheit
Für bestimmte Bereiche ist gesetzlich festgelegt, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen und sie das Recht auf Zugang haben. Daraus abgeleitet, gibt es in bestimmten Situationen ein Recht auf Barrierefreiheit.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Im Behindertengleichstellungsgesetz steht, dass staatliche Institutionen wie zum Beispiel Gerichte, Ministerien oder die Agentur für Arbeit barrierefrei zugänglich sein müssen. Auch Informationen müssen für alle verfügbar gemacht werden, zum Beispiel in Gebärdensprache oder durch andere Kommunikationshilfen.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung richtet sich an staatliche Stellen. In der Verordnung steht, dass Webseiten und Internet-Angebote von staatlichen Einrichtungen barrierefrei sein müssen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Dienstleister*innen dazu, ihre digitalen Angebote wie zum Beispiel Online-Shops barrierefrei zu machen. Das BFSG ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie „European Accessibility Act (EAA)“ in deutsches Recht. Mit dem EAA sind also alle europäischen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen europaweit sicherzustellen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt, soll Menschen davor schützen, diskriminiert zu werden. Besonders auf dem Arbeitsmarkt, bei der Suche nach einer Wohnung und auch bei Alltagsgeschäften werden Menschen aufgrund von Behinderung, Hautfarbe, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität benachteiligt. Das AGG soll dabei helfen, Barriere in den Köpfen abzubauen und Vorurteile aufzulösen.

