Fragen und Antworten zum Glücks-Los
Mit dem Glücks-Los hast du viele Gewinnmöglichkeiten. Deshalb kommen bei diesem Los auch viele Fragen auf. Wir haben versucht, die Antworten auf die häufig gestellten Fragen, die FAQ, hier zu beantworten.
Was willst du zum Glücks-Los wissen?
Die Umstellung eines älteren Loses auf ein Glücks-Los ist wegen der unterschiedlichen Spielweisen leider nicht möglich.
Ja. Bei einem Hauptgewinn können Gewinner*innen in den Ziehungen für Kombigewinn und Dauergewinn jeweils zwischen der monatlichen Ratenzahlung über eine Versicherungsgesellschaft oder einer fixen Barwertablösung wählen. Die Aktion Mensch schreibt dazu alle Hauptgewinner*innen an.
Jede*r Gewinner*in wird automatisch von der Aktion Mensch benachrichtigt. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Gewinnabfrage auf der Webseite der Aktion Mensch oder du kannst dir die aktuellen Gewinnzahlen regelmäßig im Newsletter zuschicken lassen. Den Newsletter kannst du hier bestellen. In unserer App kannst du außerdem deine Gewinnzahlen jederzeit und von überall prüfen.
Die Gewinnchancen auf den Hauptgewinn liegen beim Glücks-Los wie beim 5 Sterne-Los bei 1:2,5 Millionen.
Du kannst jeweils ein Kreuz bei den Gewinnkategorien Sofortgewinn, Kombigewinn und Dauergewinn setzen. Dazu kann ein weiteres Kreuz für das Zusatzspiel gemacht werden.
Ein Glücks-Los kannst du jederzeit kündigen.
Am einfachsten funktioniert die Kündigung über unseren Service Bereich oder über unsere App.
Alternativ nehmen wir Kündigungen auch per E-Mail oder telefonisch entgegen.
Die Lotterieeinnahmen verteilen sich folgendermaßen:
- 30 % fließen mindestens in die Förderung und Aufklärung. 2022 flossen sogar 37,8 % in soziale Projekte und Aufklärungsmaßnahmen. So werden bis zu 8.500 Projekte pro Jahr gefördert.
- 30 % werden wieder als Gewinne an unsere Lotterieteilnehmer*innen ausgeschüttet.
- 16,7 % müssen als Lotteriesteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Damit wird garantiert, dass du auf deinen Gewinn keine Steuern zahlen musst.
- 15,5 % verteilen sich auf die Kosten für den Lotteriebetrieb, Losdruck und Verwaltung.
Nein. Um am Zusatzspiel teilnehmen zu können, muss mindestens eine Gewinnkategorie wie Sofortgewinn, Kombigewinn oder Dauergewinn gespielt werden.