Glücksspielstaatsvertrag
Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag
Wir freuen uns über jeden neuen Teilnehmer an der Aktion Mensch-Lotterie. Dabei sind wir bemüht, Ihnen den Weg zu Ihrem Los so unkompliziert wie nur möglich zu gestalten. Zugleich sind wir jedoch verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig zu beachten. Diese Verpflichtung führt zum Teil zu Anpassungen, die dem Bemühen nach einem unkomplizierten Verfahren entgegenstehen. Wir bitten Sie daher um Verständnis für alle damit verbundenen Umstände.
Wir müssen sicherstellen, dass die Käufer unserer Lose mindestens 18 Jahre alt sind. Dazu nehmen wir einen Datenabgleich mit der Schufa vor, um eine Volljährigkeitsprüfung durchzuführen. Die Geschenk-Empfänger hingegen müssen nicht volljährig sein, da sie nicht den Lospreis bezahlen und an sie nur der Anspruch auf Auszahlung der Gewinne abgetreten wird.
Vorsorglich möchten wir auch darauf hinweisen, dass ein exzessives und unkontrolliertes Spielen zu Abhängigkeiten und Spielsucht führen kann. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt „Hilfe bei Spielsucht“.
Wir müssen sicherstellen, dass die Käufer unserer Lose mindestens 18 Jahre alt sind. Dazu nehmen wir einen Datenabgleich mit der Schufa vor, um eine Volljährigkeitsprüfung durchzuführen. Die Geschenk-Empfänger hingegen müssen nicht volljährig sein, da sie nicht den Lospreis bezahlen und an sie nur der Anspruch auf Auszahlung der Gewinne abgetreten wird.
Vorsorglich möchten wir auch darauf hinweisen, dass ein exzessives und unkontrolliertes Spielen zu Abhängigkeiten und Spielsucht führen kann. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt „Hilfe bei Spielsucht“.