Koalitionsvertrag und Inklusion
Im April 2025 haben die Parteien CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Er legt fest, welche politischen Ziele die Regierung bis 2029 verfolgen will – darunter auch Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Inklusion wird dabei als ein Thema verstanden, das viele Lebensbereiche betrifft: Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Digitalisierung und mehr. Doch wie konkret sind die Pläne? Und was sagen die Fachverbände dazu?

Was ist ein Koalitionsvertrag?
Ein Koalitionsvertrag ist ein Abkommen zwischen zwei oder mehreren politischen Parteien, die eine Regierungskoalition bilden. Er ist kein juristisch bindender Vertrag, sondern eine politische Vereinbarung mit Leitlinien und Eckpunkten. Ziel ist es, die Pläne der Regierung für die Öffentlichkeit transparent zu machen.
Ob und in welchem Umfang die vereinbarten Vorhaben umgesetzt werden, hängt unter anderem von der Haushaltslage und aktuellen Entwicklungen ab – wie zuletzt der Beginn des Ukrainekriegs 2022, der zu neuen politischen Prioritäten geführt hat.
An welchen Stellen wird Inklusion im Koalitionsvertrag mitgedacht?
Der Koalitionsvertrag widmet der Inklusion nicht nur ein eigenes Kapitel – auch in vielen anderen Bereichen wird das Thema aufgegriffen. Inklusion ist damit als Querschnittsthema verankert. Das bedeutet: Inklusion soll in allen gesellschaftlichen Bereichen mitgedacht werden – sei es im öffentlichen Nahverkehr, in der digitalen Infrastruktur oder in der Demokratieförderung.
Diese Herangehensweise wurde nach der Veröffentlichung des Vertrags unter anderem von Fachverbänden für Menschen mit Behinderung begrüßt. „Die Bundesregierung will eine inklusive Gesellschaft entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention voranbringen und die Barrierefreiheit mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stärken”, heißt es in der Stellungnahme der Fachverbände.
Koalitionsvertrag zum Herunterladen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er wurde von den Regierungsparteien am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai unterzeichnet. Hier kannst du den Koalitionsvertrag herunterladen.
Themen des Koalitionsvertrags
Kritik am Koalitionsvertrag
Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags meldeten sich verschiedene Verbände mit Kritik an den behindertenpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung zu Wort.
So bemängelte zum Beispiel der Sozialverband VdK, dass private Anbieter nicht gesetzlich zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen. Konkret steht im Koalitionsvertrag nämlich, dass bis 2035 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei gestaltet sein sollen. Auch in der Privatwirtschaft soll Barrierefreiheit gefördert werden – allerdings ohne verbindliche Vorgaben.
Organisationen wie die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) und der Deutsche Behindertenrat weisen außerdem darauf hin, dass vieles, das im Koalitionsvertrag steht, vage bleibt und unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ob aus den Absichtserklärungen tatsächliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung entstehen, wird sich also in der Umsetzung zeigen müssen.
Stellungnahme von Corinna Rüffer (Grüne) zum Koalitionsvertrag

Corinna Rüffer
Corinna Rüffer (Grüne) gehört seit Oktober 2013 dem Deutschen Bundestag an und arbeitet dort für ihre Fraktion zum Thema Behindertenpolitik. Wir haben sie als Vertreterin der Opposition nach ihrer Einschätzung gefragt, wie die Aussagen zur Inklusion im Koalitionsvertrag zu bewerten sind.
„Der schwarz-rote Koalitionsvertrag bleibt im Bereich Behindertenpolitik viel im Ungefähren. Trotzdem enthält er einige positive Punkte. Dazu gehört etwa die Absichtserklärung, die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu verbessern. Gleichzeitig bleibt man hasenfüßig, wenn es darum geht, auch die Privatwirtschaft bei diesem Thema in die Pflicht zu nehmen.
Auch das Bekenntnis, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können, wird schal angesichts der konkret verabredeten Förderung von segregierenden Einrichtungen wie Werkstätten und Wohnheimen aus der Ausgleichsabgabe. Diese Vereinbarung öffnet der Zweckentfremdung von Mitteln der Ausgleichsabgabe wieder Tür und Tor – gegen das Recht der behinderten Menschen auf inklusive Teilhabe am Arbeitsleben.
Aufhorchen muss man auch bei der Ankündigung, man wolle Bürokratieabbau bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes betreiben und Pauschalierungen prüfen. Angesichts der jüngsten Äußerungen des Kanzlers beim Kommunalkongress in Berlin, wonach Kostensteigerungen bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe wie in den vergangenen Jahren „nicht mehr akzeptabel“ seien, weiß man doch genau, dass „Bürokratieabbau“ hier nicht einfacherer Zugang bedeutet, sondern ein Deckmäntelchen für Kürzungen ist. Merz stößt damit ins selbe Horn wie die überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, die wegen Kassenlage auf Errungenschaften wie Selbstbestimmung und Personenzentrierung pfeifen und Menschen mit Behinderungen wieder ohne individuelle Bedarfsermittlung mit Pauschalleistungen abspeisen und nach Gutdünken Heimplätze belegen können wollen.
Als Grüne treten wir an der Seite von Verbänden und Zivilgesellschaft diesem Rollback entschieden entgegen. Im Interesse der Selbstbestimmung und Würde von Menschen mit Behinderungen brauchen wir mehr gesellschaftliche Inklusion und nicht weniger!“