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Online-Shops im Test: Wie barriere­frei sind deutsche Angebote?

Mal schnell eine Online-Überweisung tätigen oder neue Schuhe bestellen? Was für viele Menschen selbst­verständlich erscheint, ist für Menschen mit Beeinträchtigung oft mit großen Hürden verbunden oder sogar unmöglich. Und das, obwohl privat­wirtschaftliche Anbieter*innen ab Juni 2025 durch das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetzes dazu verpflichtet sind, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.

Zum dritten Mal haben die Aktion Mensch und Google, in Zusammen­arbeit mit der Beratungs­agentur BITV-Consult, UDG und der Stiftung Pfennig­parade, die Barriere­freiheit der in Deutschland meistbesuchten Online-Shops getestet. 

Zwei Hände sind auf einer bunten Computertastatur zu sehen.

Das Ergebnis des Tests zeigt, wie groß der Handlungs­bedarf der Firmen nach wie vor ist: Nur ein Drittel der untersuchten Shops ist barrierefrei – und das nur wenige Wochen vor Inkrafttreten des Barriere­freiheits­stärkungs­gesetzes. Mangelnde Tastatur­bedienbarkeit ist dabei wie in den Vorjahren die schwerwiegendste Barriere. Nur 20 von 65 untersuchen getesteten Webseiten waren allein über die Tastatur und damit ohne Maus bedienbar. Dabei stellt die Tastatur­bedienbar­keit für viele Menschen mit Behinderung eine Grund­voraussetzung für barrierefreie Nutzung dar.

Der Test­bericht zeigt außerdem: Die meisten der getesteten Webseiten bieten keinen sichtbaren Tastatur­fokus. Nutzer*innen etwa mit eingeschränktem Seh­vermögen können folglich nur schwer erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Hinzu kommen häufig fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder das Identifizieren wichtiger Symbole beeinträchtigt. Auch eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge macht es für Nutzer*innen mit Behinderung oft unmöglich, durch die Online-Shops zu navigieren, sich über Produkte zu informieren und diese auszuwählen. Eine weitere Hürde stellen eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Haupt­inhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen. 

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch fordert: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Doch unsere Ergebnisse sind alarmierend: Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Buß­gelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.” 

Der Testbericht zum Download

  • Veröffentlichung: Juni 2025 
  • 48 Seiten
  • Entstanden in Zusammenarbeit von der Aktion Mensch, BITV-Consult, Google, UDG und der Stiftung Pfennigparade

Alte Testberichte zum Download:

Die untersuchten Seiten

Die untersuchten Seiten ergaben sich, wie im Vorjahr, aus den 500, laut Web-Analyst Similar­Web, meistbesuchten Firmen-Webseiten in Deutschland. Genauer betrachtet wurden davon 65 Webseiten, die über einen kompletten E-Commerce-Webshop (vom Suchen bis zum Kauf­abschluss) verfügen. Im Vorjahr hatten noch 71 Webseiten diese Voraus­setzungen erfüllt. Die Differenz kommt dadurch zustande, dass bestimmte Dienste eingestellt wurden, sich Geschäfts­modelle verändert haben, oder Seiten nicht mehr in den Top 500 der meist­besuchten Webseiten vorkamen. 

Wie wurde getestet?

Anhand einer typischen „User Journey“ wurden die ausgewählten Webseiten manuell auf Barrierefreiheit überprüft - in zwei Schritten:

  1. Tastaturbedienbarkeit als Grundvoraussetzung für digitale Barrierefreiheit.
  2. Webseiten, die per Tastatur bedienbar waren, wurden auf bis zu sieben weitere Kriterien getestet.

Die weiteren Prüfkriterien:

Die sieben weiteren besonders nutzer­orientierten und wichtigsten Kriterien für digitale Barrierefreiheit beim Online-Shopping, auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C), sind:

  • Sind auszufüllende Formular­felder verständlich beschriftet und erklärt?
  • Ist die Textgröße änderbar?
  • Sind die Kontraste von Texten und Grafiken ausreichend groß?
  • Sind  multi­mediale Inhalte für alle Menschen erfassbar? 
  • Können Nutzer*innen multi­mediale Inhalte pausieren, beenden, ausblenden?
  • Sind Überschriften und Beschriftungen aussage­kräftig und verständlich? 
  • Sind Bedien­elemente mit Name, Rolle und Wert versehen? 

Die Tester*innen

Die Tester*innen kommen von der Stiftung Pfennig­parade und den Beratungsfirmen BITV-Consult sowie UDG. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Im Vorder­grund standen bei diesem Test verschiedene körperliche Beeinträchtigungen, wie Seh­behinderungen, Bewegungs­einschränkungen oder erworbene Hirn­schädigungen.

Je nach Einschränkung haben die Tester*innen unterschiedliche Eingabe­geräte genutzt, wie Sprach­eingabe, (Spezial-) Maus und (Spezial-) Tastatur, Joystick, Augen­steuerung.

Auch die Ausgabe­geräte waren an die jeweilige Person angepasst und reichten von Bildschirmen und Voice Over bis hin zu Screen­readern. 

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