Seit Januar 2018 gibt es das sogenannte Teilhabeplanverfahren. Es wurde im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt, damit Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe besser an die Bedarfe und Wünsche von Menschen mit Behinderung angepasst werden. Auch deren Beantragung sollte durch die neuen Regelungen einfacher werden als früher - gerade wenn verschiedene Behörden involviert sind.
Das Teilhabeplanverfahren sieht vor, dass alle beteiligten Träger unter Federführung des hauptsächlich zuständigen Reha-Trägers (beispielsweise Krankenkasse oder Kommune) zusammen mit der antragsstellenden Person klären, welche Bedarfe bestehen und welche Leistungen sinnvoll und gewünscht sind. Erreicht werden soll dadurch, dass die Situation eines Menschen mit Behinderung ganzheitlich wahrgenommen wird, seine individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und er Leistungen „wie aus einer Hand“ bekommt.
Bislang fehlte eine systematische Befragung derjenigen, denen dieses Verfahren in erster Linie nutzen soll: den Antragstellenden. Wie sie das Verfahren erleben und bewerten, wollte die Aktion Mensch herausfinden.
Fragebogen und vertiefende Interviews
Zu diesem Zweck hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos die gemeinsam aufgebaute Teilhabe-Community befragt. Dieses Befragungs-Panel besteht ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung. Knapp 540 Mitglieder des Panels haben an der Online-Befragung teilgenommen.
Aus der Gruppe der 68 Befragten, die angaben, bereits ein Teilhabeplanverfahren durchlaufen zu haben, wurde mit 12 Personen ein vertiefendes Leitfaden-Interview geführt. Die Antworten der Befragten lieferten wichtige Hinweise darauf, wie Menschen mit Behinderung das Verfahren erleben, welchen Nutzen es für sie hat und wie es aus Sicht der Zielgruppe weiterentwickelt werden müsste. Insgesamt ergab sich auf diese Weise ein eindeutiges Bild.