Thema Spendenbescheinigung
Oft werden wir nach einer Spendenbescheinigung für Lose der Aktion Mensch-Lotterie gefragt. Das Finanzamt aber erkennt die Teilnahme an der Lotterie nicht als Spende an, da hierbei eine Gewinnabsicht besteht. Deshalb dürfen wir für die Lose keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Möchtest du spenden?
Wenn du aber zu deiner Teilnahme an der Lotterie auch noch spenden willst, freuen wir uns natürlich. Ab einer Spende von 200,00 Euro bekommst du eine Zuwendungsbestätigung. Unter 200,00 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Wenn man den Beleg oder die Bestätigung beim Finanzamt vorlegt, kann man die Spende von der Steuer absetzen. Man bekommt dann einen Teil des Geldes zurück. Für den Beleg brauchen wir deine Adresse. Die kannst du bei der Überweisung in das Feld "Verwendungszweck" schreiben. Du kannst sie uns auch per Mail oder in einem Brief schreiben.
Mehr Informationen zum Thema Spenden und zu unseren sozialen Projekten findest auf unserer Webseite aktion-mensch.de. Oder du schreibst direkt an spenden@aktion-mensch.de.
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