Hilfe bei einer Rücklastschrift
Was ist eigentlich einen Rücklastschrift?
Du hast uns für das Lastschriftverfahren eine Einzugsermächtigung für dein Konto gegeben, damit wir die regelmäßigen Abbuchungen für dein Los vornehmen können. Wenn wir aber nicht von deinem Konto abbuchen können, erfolgt eine sogenannte Rücklastschrift. Manchmal heißt es auch Lastrückschrift. Diese veranlasst deine Bank, wenn die Zahlung für dein Los nicht abgebucht werden konnte.
Die Bank schreibt dich dann als Kontoinhaber*in an und informiert auch uns – als Zahlungsempfänger.
Wann kommt es zu einer Rücklastschrift?
Das kann verschiedene Gründe haben:
- Das Konto ist nicht ausreichend gedeckt.
- Das Konto ist gesperrt oder erloschen.
- Der*die Kontoinhaber*in hat Widerspruch zum Lastschriftverfahren eingereicht.
Wie werde ich über eine Rücklastschrift informiert?
Das geschieht immer schriftlich per Post. Die Bank schreibt dich als Kontoinhaber*in an und informiert auch den Zahlungsempfänger – in diesem Falle uns.
Was passiert dann mit meinem Los?
Da sich die Abbuchung immer auf eine Losnummer bezieht, spielt das betreffende Los im Falle einer Rücklastschrift erst einmal nicht mehr mit.
Was kann ich tun, damit das Los wieder mitspielen kann?
Auch wir schreiben dich im Falle einer Rücklastschrift an. Im Brief findest du die Zugangsdaten für unseren Rücklast-Service. Melde dich dort an und wähle die für dich in Frage kommenden Services. Dann werden wir dir gezielt helfen. Damit du weißt, was dann zu tun ist. Und du erfährst auch, ob und wann dein Los wieder mitspielen kann.
Wer trägt die Kosten einer Rücklastschrift?
Die Kosten für die Rücklastschrift werden von der Aktion Mensch getragen. Für dich entstehen also keine Kosten.