Spenden für die Aktion Mensch
Du findest die Arbeit und die Projekte der Aktion Mensch gut und wichtig? Du willst uns unterstützen? Dann hast du drei Möglichkeiten:
- Du kannst uns Geld spenden.
- Wenn du möchtest, kannst du der Aktion Mensch auch Geld vererben.
- Du arbeitest am Gericht und sprichst in Urteilen Geldauflagen aus? Das heißt: Menschen, die verurteilt werden, müssen Geld für einen guten Zweck zahlen. Auch das kann an die Aktion Mensch gehen.

Spenden
Du möchtest die Arbeit der Aktion Mensch mit einer Spende unterstützen? Das ist gut, denn wir fördern jeden Monat bis zu 1.000 Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. Die Aktion Mensch möchte dafür sorgen, dass Menschen mit und ohne Behinderung immer besser zusammen leben können.
Wenn du selbst kein Geld übrig hast, kannst du auch beim nächsten Geburtstag oder Jubiläum sammeln: Die Gäste könnten eine Spende mitbringen statt ein Geschenk zu kaufen. Auch Einnahmen von einer Betriebsfeier oder einem Basar kannst du der Aktion Mensch für ihre Projekte geben.
Häufige Fragen rund ums Spenden
Informationen über unsere aktuellen Projekte findest du im Jahresbericht und auf der Aktion Mensch-Karte.
Wenn du noch Fragen zu Spenden hast, sind wir gerne für dich da. Ruf uns an oder schick eine Mail. Wir danken dir für deine Unterstützung!
Bußgelder und Geldauflagen
Manchmal müssen Leute nach einem Gerichts-Urteil eine Strafe zahlen. Dieses Geld hilft der Aktion Mensch dabei, gute Projekte zu unterstützen: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche freuen sich darüber.
Die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen erfüllen wir:
- Gemeinnützigkeit: Die Aktion Mensch ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 15.10.2013.
- Verwendung der Gelder: Die Aktion Mensch verwendet Geldauflagen immer nur für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Nachricht über Zahlungen: Die Aktion Mensch schickt sofort eine Bestätigung über die eingegangene Zahlung.
- Separate transparente Kontoführung: Die Aktion Mensch hat ein Konto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.
Die Oberlandesgerichte bekommen jedes Jahr eine Mitteilung darüber, welche Zahlungen aus Geldauflagen bei uns eingegangen sind. Die Aktion Mensch ist in den Listen der Oberlandesgerichte eingetragen: Als gemeinnützige Organisation, die solche Zahlungen bekommen darf.
Häufige Fragen zu Bußgeldern und Geldauflagen
Informationen über unsere aktuellen Projekte findest du im Jahresbericht und auf der Aktion Mensch-Karte.
Wir danken dir ganz herzlich für deine Unterstützung durch die Zuweisung und Zahlung von Geldauflagen!
Vererben
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, was du der Welt hinterlassen möchtest? Vielleicht gefällt dir die Vorstellung, mit deinem Nachlass oder einem Teil davon etwas Gutes zu tun und anderen zu helfen.
Wenn du in deinem Testament die Aktion Mensch bedenkst, hilfst du damit vielen Menschen mit Behinderung. Das Geld geht auch in Projekte für Kinder und Jugendliche.
Wir freuen uns, wenn du dich dafür entscheidest, mit deinem Erbe etwas Gutes zu tun. Hast du Fragen dazu? Dann wende dich vertrauensvoll an uns.
Ansprechpartnerin
Birgit Solbach
Telefon: 0228-2092-100
E-Mail: recht@aktion-mensch.de