Liebe Losinhaberin, lieber Losinhaber,
die einfache Kündigung deines Loses kann von dir jederzeit erklärt werden. Juristen nennen diese Kündigung eine ordentliche Kündigung. Diese Kündigung muss von dir nicht begründet werden. Sie kann deshalb von uns in aller Regel maschinell und somit sehr schnell verarbeitet und berücksichtigt werden. Du erhälst unverzüglich eine entsprechende Bestätigung über die Beendigung deiner Lotterieteilnahme.
Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die rechtlichen Anforderungen deutlich höher: Sie ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Wenn du dein Los außerordentlich kündigen möchtest, musst du dies begründen. Wir werden sodann prüfen, ob die von dir angegebenen Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die rechtlichen Anforderungen deutlich höher: Sie ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Wenn du dein Los außerordentlich kündigen möchtest, musst du dies begründen. Wir werden sodann prüfen, ob die von dir angegebenen Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.