Gesetzliche Betreuungen sind notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und nicht mehr im eigenen Interesse Entscheidungen treffen kann. Insgesamt 1,3 Millionen Menschen stehen derzeit unter gesetzlicher Betreuung mit wachsender Tendenz. Rund 60 Prozent der Betreuungen leisten Angehörige und sozial engagierte Menschen.
Rechtliche Betreuer/innen helfen kranken oder behinderten Personen, ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn sie dies selbst nicht können. Die Aufgaben sind vielfältig und in jedem Fall anders. Rechtliche Betreuer/innen regeln alles Bürokratische: organisieren z.B. Hilfen durch einen Pflegedienst oder stellen notwendige Anträge bei Behörden. Sie reden mit Ämtern und Pflegediensten und informieren die Betreuten über mögliche Unterstützung. Nicht zu den Aufgaben gehören Pflege- oder Haushaltsleistungen.
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