Gemäß §§ 1814 BGB kann ein:e Volljährige:r ihre/seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für sie/ihn eine:n rechtliche:n Betreuer:in.
Mit diesem Ehrenamt übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Sie Angelegenheiten z.B. die Gesundheit, Behörden, Wohnung und/oder Vermögen betreffend, regeln.
Im Rahmen der Aufgabenbereiche können Sie z.B. Anträge stellen, Widersprüche einlegen, Konten verwalten, ärztliche Behandlungen und die medizinische Pflege organisieren, ggf. Heimaufnahmen organisieren oder Umzüge planen, Mietverträge abschließen, mit Gläubiger:innen verhandeln. Es handelt sich also nicht um eine soziale oder pflegerische Betreuung, sondern um die Vermittlung, Geltendmachung, Sicherstellung und Koordination von tatsächlichen Hilfen und Ansprüchen.
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