Mit der Einführung des neuen Betreuungsrechts ab 01.01.2023 wird die Qualität der rechtlichen Betreuung weiter gestärkt. Besonders die Rolle ehrenamtlicher Betreuer*innen gewinnt an Bedeutung.
Um als gerichtlich bestellter Betreuer tätig sein zu können, muss die Eignung und Zuverlässigkeit gegeben sein. Hierzu sind unter anderem auch bestimmte formelle Voraussetzungen zu erfüllen.
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nach § 30 Abs. 5 BZRG)
- Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nach § 882b ZPO)
Diese Unterlagen sind bei der zuständigen Behörde vorzulegen.
Möchten Sie sich engagieren und Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, dann melden Sie sich per Bewerbung mit Lebenslauf bei uns.
Interessiert? Wir freuen uns über deine Nachricht
Wenn du dich in diesem Projekt engagieren möchtest, kannst du hier direkt Kontakt zu der Organisation aufnehmen, die dieses Engagement-Angebot bereitstellt. Die Kontaktdaten findest du weiter unten.
Wenn du dich über andere Engagement-Möglichkeiten in deiner Region informieren möchtest, kannst du auch ein Beratungsgespräch mit einer Freiwilligenagentur vereinbaren.