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Zwei Frauen in einer Fußgängerzone. Die eine Frau stützt die andere Frau, die einen Rollator benutzt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45a SGB XI

Helfer/innen für Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, ehrenamtlichen Helferkreis

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter unterstützen Pflegebedürftige beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Sie helfen verlässlich im Alltag, um eine Überforderung häuslich Pflegender abzubauen und eine Isolation zu vermeiden. Sie unterstützen Betroffene, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen und so ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Sie begleiten zum Beispiel beim Einkauf, zum Gottesdienst oder Friedhofsbesuch, kochen gemeinsam oder lesen. Sie übernehmen nicht eigenständig Tätigkeiten im Haushalt, sondern leisten eher kleine Hilfen wie das Einräumen der Spülmaschine.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden. Hierzu zählen beispielsweise

  • Reinigungs- und Ordnungsarbeiten,
  • Verpflegung auch im Falle ernährungsbezogener Krankheiten,
  • Lebensmittelbevorratung,
  • Wäschepflege,
  • Blumenpflege,
  • Erledigung des Wocheneinkaufs,
  • Fahrdienste zum Arzt und anderen Terminen sowie
  • Botengänge zum Beispiel zur Apotheke.

Ehrenamtlicher Helferkreis

Geschulte ehrenamtlich Helfende betreuen grundsätzlich unter fachlicher Anleitung pflegebedürftige Personen stundenweise im häuslichen Bereich. Dieses Betreuungsangebot kann auch von Personen genutzt werden, die immobil sind und keine Betreuungsgruppe besuchen können.
 

Helfer/innen benötigen eine entsprechende Qualifikation durch eine Schulung im Umfang von 30 Std. (kann über den Verein kostenfrei organisiert werden) oder durch eine (frühere) berufliche Tätigkeit in diesen Tätigkeitsfeldern.
Die zu unterstützenden Personen haben einen Pflegegrad von mindestens 1.


Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandspauschale von 9,- €/Std. entschädigt, sowie mit 0,30 €/km
Die Helfer/innen werden durch eine Fachkraft betreut.

Interessiert? Wir freuen uns über deine Nachricht

Wenn du dich in diesem Projekt engagieren möchtest, kannst du hier direkt Kontakt zu der Organisation aufnehmen, die dieses Engagement-Angebot bereitstellt. Die Kontaktdaten findest du weiter unten.

Durchführende Organisation

Hilfreich in Goldbach e.V.

Altmutterweg 2 - 4 (c/o Mehrgenerationenhaus)

63773 Goldbach

Herr Thomas Krimm

E-Mail: info@hilfreich-in-goldbach.de

Web: https://www.hilfreich-in-goldbach.de

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