Die ehrenamtliche Person backt 14-tägig einen Kuchen für das Offene Kaffetrinken am Dienstagnachmittag. Der Kuchen sollte zwischen 13.00 und 14.00 Uhr in die Begegnungsstätte gebracht werden. Die Auswahl für den Kuchen liegt in Absprache mit der Leitung (bzw. der anderen Kuchenbäckerin) beim Ehrenamtlichen selbst. Das Rezept muss aufgrund der Lebensmittelvorschriften im Büro hinterlegt werden. Wenn die Person möchte kann sie auch gern am Kaffeetrinken teilnehmen, dies ist aber nicht verpflichtend! Die Unkosten werden mit 10€ pro Kuchen erstattet. Weiteres kann nach Wünschen und Bedüfnissen des Ehrenamtlichen abgesprochen werden.
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