Aufgaben eines Betreuers
Ihre Aufgabe im Rahmen der Betreuung ist es, die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person so zu besorgen, wie es deren Wohl entspricht. (§1901 BGB). Das bedeutet vor allem, der betreuten Person zu helfen, ihr Leben im Rahmen der eigenen Fähigkeiten, Wünsche und Vorstellungen zu gestalten. Ihre Aufgabe ist es, der unter Betreuung stehenden Person ein großmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Diesen Wünschen ist zu entsprechen, solange sie der betreuten Person nicht schaden und dem Betreuer bzw. der Betreuerin zugemutet werden kann. (§ 1901 Abs.2 und 3 BGB).
Unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgaben ist der persönliche Kontakt, insbesondere das persönliche Gespräch mit der betreuten Person. Denn nur ein guter vertrauensvoller Kontakt zu ihr ermöglicht es Ihnen, Entscheidungen in ihrem Sinne zu treffen.
Als Betreuer/in vertreten Sie die betroffene Person innerhalb des Ihnen zugewiesenen Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).
Diese Aufgabenkreise können z.B. sein: