Pauschalförderung Ferien und Bildung
Mit unserer Pauschalförderung unterstützen wir Bildungsveranstaltungen. Außerdem fördern wir Ferienreisen für Menschen mit Behinderung und inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. Niederschwellig. Unabhängig von unseren Antragszyklen.

Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen
Sich austauschen, weiterbilden, und über aktuelle Entwicklungen auf dem neuesten Stand bleiben. Für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen ist das häufig besonders wichtig.
Deshalb fördern wir Seminare und Workshops, die den Erfahrungsaustausch unterstützen und Fortbildungsmöglichkeiten bieten.
Förderkonditionen
Zuschuss
- Pauschalen pro Person:
- physische Teilnahme: 50 Euro pro Tag
- digitale Teilnahme: 30 Euro pro Tag
- Übernachtung: 70 Euro
- bis zu 70 Prozent der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Maximal 400.000 Euro pro Jahr und Projekt-Partner
Förderfähige Kosten
- Tagespauschalen (physische und digitale Teilnahme)
- Übernachtungspauschalen
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Finanzierung
- Tagespauschale und Übernachtungspauschale: kein eigenes Geld notwendig
- Barrierefreiheit: Eigenmittel von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten
Anträge zu unserer Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen können ganzjährig eingereicht werden. Die Bewilligungsrunden erfolgen in Abständen von 2 Monaten sechs Mal jährlich.
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Pauschalförderung Ferienreisen
Wir möchten, dass sich Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer Freizeit begegnen. Auch in den Ferien. Um das möglich zu machen, fördern wir die Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung bei Gruppenreisen. Auch inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sind förderfähig.
Förderkonditionen
Zuschuss
Je Begleitperson pro Tag…
- für Menschen mit Behinderung 50 €
- für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 80 €
- für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 50 €
Maximal 400.000 Euro pro Jahr und Projekt-Partner
Förderfähige Kosten
- Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung (Betreuungsschlüssel 1:3)
- Eine 1:2 oder 1:1-Begleitung ist möglich bei
- Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
- Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
- Menschen mit Sinnesbehinderungen
- Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten
Finanzierung
Eigenmittel sind nicht erforderlich.
Anträge zu unserer Pauschalförderung Ferienreisen können ganzjährig eingereicht werden. Die Bewilligungsrunden erfolgen in Abständen von 2 Monaten sechs mal jährlich.