Fragen und Antworten

Müssen sich die Beschenkten im Falle eines Gewinnes selber um die Gewinnauszahlung kümmern?

Nein, jeder Gewinner wird schriftlich oder in Textform an die Beschenkten benachrichtigt. Wenn der Aktion Mensch eine Bankverbindung vorliegt, wird das Geld direkt auf das Konto des Gewinners überwiesen. Ansonsten bekommt der Gewinner eine Benachrichtigung mit einem Gewinn-Code, mit dem die Bankverbindung nachträglich über das Internet oder telefonisch an uns übermittelt werden kann.

Wie erfahren die Beschenkten, ob sie gewonnen haben?

Jeder Gewinner wird automatisch von der Aktion Mensch benachrichtigt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Gewinnabfrage auf der Seite www.aktion-mensch.de vorzunehmen oder sich die aktuellen Gewinnzahlen im Newsletter zuschicken zu lassen: Zum Newsletter.

Gibt es ab einer bestimmten Bestellmenge Rabatte auf die Lose?

Nein, es werden keine Rabatte gewährt, unabhängig von der Bestellmenge.

Ist der Loskauf steuerlich absetzbar? Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Nein, der Kauf ist nicht steuerlich absetzbar. Für die Finanzämter steht die Gewinnabsicht im Vordergrund. Eine Spendenbescheinigung kann ebenfalls nicht ausgestellt werden.

Muss ein Jahreslos gekündigt werden?

Nein, muss es nicht. Ein Jahreslos nimmt zwölf Monate lang an den letzten Geldziehungen des Monats teil, danach erlischt die Teilnahme automatisch.

Auf Wunsch kann ein Jahreslos zu einem Dauerlos umgewandelt werden. In diesem Fall wäre eine Kündigung erforderlich, sonst nicht.