Corona-Virus
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Welche Ausnahmeregelungen gelten in den einzelnen Bundesländern bei der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung? Wir haben die wichtigsten Informationen auf einer Seite zusammengefasst.

Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus COVID-19 anstecken, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung zum Beispiel beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Für viele Menschen mit Behinderung ist das allerdings nicht zumutbar, etwa wenn sie eine Atmenwegserkrankung haben, wegen der sie schlecht Luft bekommen, oder eine psychische Behinderung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht.
Für diese Personengruppen gelten daher Ausnahmeregelungen. Wie diese genau lauten haben wir nach Bundesländern sortiert auf einer Infoseite zusammengestellt: