Lotteriebestimmungen 2022

Genehmigt am 03.06.2022

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  1. Springe zu Spielzeit und Spielgebiet
  2. Springe zu Lose und Entgelt
  3. Springe zu Durchführung der Lotterie
  4. Springe zu Summe der Entgelte und Gewinne
  5. Springe zu Ziehungen und Gewinne
  6. Springe zu Gewinnauszahlung
  7. Springe zu Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnen
  8. Springe zu Haftungsbestimmungen
  9. Springe zu Schlussbestimmungen
  1. Spielzeit und Spielgebiet

    Der Verein Aktion Mensch e. V. (im Folgenden genannt: die Aktion Mensch), Mainz, führt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Fernsehlotterie durch.

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  2. Lose und Entgelt

    Der Verkauf von Losen zur Teilnahme für einen befristeten Zeitraum von maximal 12 Monaten oder als unbefristete Abonnement-Lose ist zulässig. Dies gilt auch, soweit Lose sich damit auf Ziehungen beziehen, die ggf. erst in einem künftigen – bisher noch nicht genehmigten – Zeitraum stattfinden. Damit ist eine Genehmigung für die Fortsetzung der Lotterie für die Zukunft nicht erteilt. Dies bleibt einem gesonderten Genehmigungsverfahren vorbehalten. Falls die Lotterie nicht fortgesetzt wird, werden die überzahlten Beträge an die Lotterieteilnehmer erstattet.

    Unbefristete Monats- oder Jahres-Abonnement-Lose verlängern sich fortlaufend jeweils um einen Monat bzw. ein Jahr, sofern der Teilnehmer der Verlängerung nicht widerspricht.

    • Jahres- und Dauerlose

      Das Entgelt für die Teilnahme an einer wöchentlichen Geldziehung ist ein Betrag von 1,50 , 2,25 oder 3,00 oder 4,50 oder 6,00 . Jahres- und Dauerlose nehmen jeweils an der letzten Geldziehung im Monat teil.

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    • Xtra-Superlos

      Die Stufe 1 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 7,50 .

      Die Stufe 2 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 10,00 . Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Mio. .

      Die Stufe 3 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 12,50 . Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Mio. . Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt 500.000,00 .

      Die Stufe 4 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 15,00 . Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Mio. . Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt ebenfalls 1 Mio. .

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    • „5 Sterne-Los“

      Das „5 Sterne-Los“ ist variabel gestaltet und bietet dem Lotterieteilnehmer die Möglichkeit vier Gewinnkategorien zu spielen, wobei die Gewinnkategorie Geldlotterie die Basis ist und um ein Zusatzmodul Höchstgewinn 2 Mio. erweitert werden kann und die drei weiteren Gewinnkategorien Traumhäuser, monatliches Haushaltsgeld und monatliche Sofortrente in jeweils zwei Stufen gespielt werden können. Das monatliche Entgelt beträgt zwischen 6,00 und 45,50  und berechtigt zur wöchentlichen Teilnahme an den gewählten Gewinnkategorien.

      Geldlotterie (Basis)

      Gewinnstufen Geldlotterie
      Gewinnkategorie Stufe 1 Stufe 2
      Höchstgewinn: 500.000,00 1.000.000,00
      Monatliches Entgelt 6,00 12,00

      Zusatzmodul

      Gewinnstufen Zusatzmodul
      Gewinnkategorie Stufe 1 Stufe 2
      Höchstgewinn
      max. 2.000.000,00
      Monatliches Entgelt
      max. 10,00

      Traumhäuser

      Gewinnstufen Traumhäuser
      Gewinnkategorie Stufe 1 Stufe 2
      Höchstgewinn: TH 500.000,00 TH 1.000.000,00
      Monatliches Entgelt 6,00 8,50

      Haushaltsgeld 20 Jahre lang

      Gewinnstufen Haushaltsgeld
      Gewinnkategorie Stufe 1 Stufe 2
      Gewinn monatlich 3.000,00 6.000,00
      Monatliches Entgelt 2,50 5,00

      Lebenslange Sofortrente

      Gewinnstufen Sofortrente
      Gewinnkategorie Stufe 1 Stufe 2
      Gewinn monatlich bis zu 2.500,00 5.000,00
      Monatliches Entgelt 5,00 10,00
    • Glücks-Lose

      Das „Glücks-Los“ ist variabel gestaltet und berechtigt den Lotterieteilnehmer an den wöchentlichen Ziehungen der von ihm gewünschten Glücks-Los-Gewinnkategorien teilzunehmen: Sofortgewinn, Kombigewinn und Dauergewinn. Jede dieser Kategorien kann alternativ jeweils in verschiedenen Preis- und Gewinn-Stufen gespielt werden. Das monatliche Entgelt beträgt zwischen 3,00 und 24,00 pro Stufe pro Kategorie. Die Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      Gewinnstufen 5-Sterne-Los
      Gewinnkategorie Startstufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
      monatliches Entgelt 3,00 6,00 9,00 12,00 18,00 24,00
      Sofortgewinn Hauptgewinn 250.000,00 500.000,00 750.000,00 1.000.000,00 1.500.000,00 2.000.000,00
      Kombigewinn Hauptgewinn 125.000,00
      und monatlich 625,00
      250.000,00
      und monatlich 1.250,00
      375.000,00
      und monatlich 1.875,00
      500.000,00
      und monatlich 2.500,00
      750.000,00
      und monatlich 3.750,00
      1.000.000,00
      und monatlich 5.000,00
      Dauergewinn Hauptgewinn monatlich
      1.250,00
      monatlich
      2.500,00
      monatlich
      3.750,00
      monatlich
      5.000,00
      monatlich
      7.500,00
      monatlich
      10.000,00
    • Zusatzspiel

      Das monatliche Entgelt für das Zusatzspiel beträgt 2,00 und berechtigt zur Teilnahme an der wöchentlichen Zusatzspielziehung. Wöchentlich wird hierzu eine fünfstellige Gewinnzahl gezogen. Der Gewinn beträgt hier jeweils 12.500,00 .

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  3. Durchführung der Lotterie

    • Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür einen Betrag von

      • 1,50 für ein Monatslos (Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats) oder

      • 18,00 für ein Jahreslos 500.000,00 bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

      • 27,00 für ein Jahreslos 750.000,00 bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

      • 36,00 für ein Jahreslos 1.000.000,00 bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

      • 54,00 für ein Jahreslos 1.500.000,00 bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

      • 72,00 für ein Jahreslos 2.000.000,00 bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

      • 7,50 für ein Xtra-Superlos der Stufe 1 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder

      • 10,00 für ein Xtra-Superlos der Stufe 2 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder

      • 12,50 oder 15,00 für ein Xtra-Superlos der Stufen 3 bzw. 4 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen sowie Haushaltsgeldziehungen eines Monats oder

      • 6,00 bis 45,50 für ein „5 Sterne-Los“ für die Teilnahme an den gewünschten Gewinnkategorien und Stufen.

        • 6,00 oder 12,00 für ein „5 Sterne-Los“ (Basislos) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Geldziehungen eines Monats

        • 10,00 Aufpreis (oder 1 bis 7 Achtel von 10,00 €) für ein „5 Sterne-Los“ Zusatzmodul Geldziehung Höchstgewinn 2 Mio. für die Teilnahme an allen wöchentlichen Geldziehungen eines Monats

        • 6,00 oder 8,50 Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie Traumhaus (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats

        • 2,50 oder 5,00 Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie Haushaltsgeld (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen eines Monats

        • 5,00 oder 10,00 Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie Sofortrente (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Rentenziehungen eines Monats

      • 3,00 bis 24,00 für ein „Glücks-Los“ für die Teilnahme an den gewünschten Gewinnkategorien und Stufen:

        • 3,00 , 6,00 , 9,00 , 12,00 , 18,00 oder 24,00 für ein „Glücks-Los“ für die Teilnahme an allen wöchentlichen Sofortgewinnziehungen eines Monats

        • 3,00 , 6,00 , 9,00 , 12,00 , 18,00 oder 24,00 für ein „Glücks-Los“ für die Teilnahme an allen wöchentlichen Kombigewinnziehungen eines Monats

        • 3,00 , 6,00 , 9,00 , 12,00 , 18,00 oder 24,00 für ein „Glücks-Los“ für die Teilnahme an allen wöchentlichen Dauergewinnziehungen eines Monats

        • 2,00 für das „Zusatzspiel“ zur Teilnahme an den wöchentlichen Zusatzspielziehungen eines Monats

      mittels der besonders herausgegebenen Losvordrucke über die Post, ein Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen bzw. abbuchen lassen. Die genannten Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind kostenlos bei der Post, den Bankinstituten, den Sparkassen und der Aktion Mensch erhältlich. Sie werden auch per Post übersandt oder in Zeitschriften beigelegt. Auf dem Kontoauszug des Auftraggebers erscheint bei Abbuchung die zwölfstellige Losnummer. Losgutscheine können neben den vorstehend beschriebenen Vertriebsstellen auch in den Handelsketten Rewe und Rossmann sowie Tankstellenfilialen der Total Deutschland GmbH verkauft werden. Die Losbestellung und den Auftrag zur Abbuchung des Teilnahmebeitrags von seinem Bank- oder Kreditkartenkonto kann der Loskäufer der Aktion Mensch auch telefonisch, schriftlich oder per Internet erteilen.

    • Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern aller Lose bestehen aus mindestens 7 Ziffern. Maßgebliches Kriterium für den Gewinnanspruch sind die Endziffern derjenigen Losnummer, die der Aktion Mensch im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird. Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen, sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Bei der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke ständig ausliegen.

    • Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift gut lesbar einzutragen.

    • Die Teilnahme an jeder Ziehung setzt voraus, dass das Teilnahmeentgelt für das Los am Vortag der Ziehung per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder – bei Einzahlung oder Überweisung durch den Teilnehmer – bei der Aktion Mensch eingegangen ist oder, bei Zahlung über Paypal oder Kreditkarte, eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Für Jahreslose ist der 19te Kalendertag eines jeden Monats der Stichtag. Später eingehende Zahlungen werden in die folgende Ziehung einbezogen. Ist bei der Losbestellung ein gewünschter Starttermin angegeben worden, erfolgt die Teilnahme frühestens ab diesem Zeitpunkt. Losgutscheine müssen nach Kauf zunächst aktiviert werden, bevor sie an einer Ziehung teilnehmen können.

    • Der SEPA-Lastschrifteneinzug erfolgt regelmäßig zum Anfang eines jeden Monats. Scheitert der Einzug oder wird der Abbuchung nachträglich widersprochen, entfällt die Teilnahmeberechtigung für die nicht bezahlte Spielperiode rückwirkend.

    • Verspätet eingegangene Teilnahmeentgelte im Dezember eines Jahres werden an die Lotterieteilnehmer erstattet, soweit die Lotterie im Folgejahr nicht fortgesetzt wird.

    • Unter behördlicher oder notarieller Aufsicht werden für die wöchentlichen Geldziehungen die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen, dreistelligen und zweistelligen Gewinnzahlen, für das Zusatzmodul wöchentliche Geldziehungen Höchstgewinne 2 Mio. werden die siebenstelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen Traumhausziehungen werden die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen, zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen und für die wöchentlichen Rentenziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen, für die Glückslosziehung die jeweils siebenstelligen Gewinnzahlen in den Kategorien Sofortgewinn, Kombigewinn und Dauergewinn sowie die fünfstellige Gewinnzahl für das Zusatzspiel mit Hilfe des DV-gestützten Lotteriesystems ermittelt. Das Ziehungssystem wurde vom Technischen Überwachungsverein Rheinland geprüft. Das Prüfungsgutachten ist der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden.

    • Die Ziehungen werden in der Regel jeweils dienstags durchgeführt und die Gewinnzahlen am jeweils darauffolgenden Sonntag im ZDF bekannt gegeben.

    • Das Xtra-Superlos berechtigt neben der Teilnahme an der letzten Geldziehung des jeweiligen Monats der Aktion Mensch-Lotterie zusätzlich zur Teilnahme an den wöchentlichen Traumhausziehungen und die Stufen 3 und 4 berechtigen zusätzlich zur Teilnahme an den wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen.

    • Das „5 Sterne-Los“ (Basislos) berechtigt zur Teilnahme an den wöchentlichen Geldziehungen, das Zusatzmodul Geldziehung an den wöchentlichen Ziehungen des Höchstgewinns von 2 Mio. und je nach gewünschter weiterer Gewinnkategorie und Gewinnstufe an den Traumhausziehungen und/oder Haushaltsgeldziehungen und/oder Rentenziehungen.

    • Das Glücks-Los berechtigt zur Teilnahme an den wöchentlichen Ziehungen in den gewünschten Gewinnkategorien Sofortgewinn, Kombigewinn bzw. Dauergewinn.

    • Das Zusatzspiel-Los berechtigt zur Teilnahme an der wöchentlichen Zusatzspielziehung.

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  4. Summe der Entgelte und Gewinne

    Die monatliche Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht eingegangenen Entgelten aller Lose und aktivierten Losgutscheine. Sie ist in ihrer Höhe nicht begrenzt. Es werden nur Geld- und Sachgewinne nach Maßgabe des Gewinnplans im Gesamtwert von mindestens 30% der Summe der Entgelte ausgespielt. Der Reinertrag der Lotterie beträgt mindestens 30% der Summe der Entgelte. Der gesamte Reinertrag wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend der Vereinssatzung verwendet. Zahlungen für Losgutscheine, die innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB nicht aktiviert werden, fließen ungeschmälert in den Reinertrag.

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  5. Ziehungen und Gewinne

    Die Geldziehungen erfolgen in acht Rängen und die Traumhausziehungen in fünf Rängen. Bei dem Zusatzmodul Geldziehungen Höchstgewinn 2 Mio. , den Haushaltsgeldziehungen, Rentenziehungen und der Zusatzspielziehung wird jeweils ein Rang ermittelt. In den Ziehungskategorien Sofortgewinn, Kombigewinn und Dauergewinn werden je 5 Ränge ermittelt.

    • Geldziehung

      Die Gewinne der Geldziehungen im achten, siebten, sechsten, fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, drei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

      Gewinner im achten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner Losnummer mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im achten Rang erhalten je 5,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. 7,50 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 10,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 15,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 20,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Gewinner im siebten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die drei Endziffern seiner Losnummer mit der dreistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im siebten Rang erhalten je 50,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. 75,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 100,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 150,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 200,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Gewinner im sechsten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner Losnummer mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im sechsten Rang erhalten je 500,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. 750,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 1.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 1.500,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 2.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner Losnummer mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 5.000,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. je 7.500,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 10.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 15.000,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 20.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner Losnummer mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 50.000,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. je 75.000,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 100.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 150.000,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 200.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Für den dritten Rang werden vier siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der vier siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 125.000,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. je 187.500,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 250.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 375.000,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 500.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Für den zweiten Rang werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 250.000,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. je 375.000,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 500.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 750.000,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 1.000.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Für den ersten Rang wird eine siebenstellige Gewinnzahl ermittelt. Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im ersten Rang erhalten je 500.000,00 bei einem Jahreslos 500.000,00 , Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 ), bzw. je 750.000,00 bei einem Jahreslos 750.000,00 bzw. 1.000.000,00 bei einem Jahreslos 1.000.000,00 und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 ) bzw. 1.500.000,00 bei einem Jahreslos 1.500.000 bzw. 2.000.000,00 bei einem Jahreslos 2.000.000 .

      Die Gewinne der Zusatzmodul-Geldziehung (Höchstgewinn 2 Mio. ) sind aufgrund der siebenstelligen Gewinnzahl bestimmt. Der Höchstgewinn beträgt 2 Mio. € bei einem 10 €-Los, bei einem prozentual geringeren Lospreis ist der Höchstgewinn prozentual entsprechend niedriger.

    • Traumhausziehung

      Die Gewinne der Traumhausziehungen im fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

      Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 7,50 .

      Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 500,00 .

      Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 5.000,00 .

      Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 50.000,00 .

      Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

      • Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 1) oder mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Traumhaus) Stufe 1 teilnehmen, erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 500.000,00 (Barwert: 500.000,00 ).

      • Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 2 bis Stufe 4) oder mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Traumhaus) Stufe 2 teilnehmen, erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 1.000.000,00  (Barwert: 1.000.000,00 ).

    • Haushaltsgeldziehung

      Die Gewinne in der Haushaltsgeld-Ziehung sind aufgrund der siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

      • Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 3) oder mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 1 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z.Z. 3.000,00 (Barwert 500.000,00 ).

      • Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 4) oder mit einem „5 Sterne-Los (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 2 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z.Z. 6.000,00 (Barwert: 1.000.000,00 ).

    • Rentenziehung

      Für die Rentenziehung werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

      • Der Gewinner, der mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Sofortrente) Stufe 1 teilnimmt, erhält lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 2.500,00  (Barwert: 500.000,00 ).

      • Der Gewinner, der mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Sofortrente) Stufe 2 teilnimmt, erhält lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 5.000,00  (Barwert: 1.000.000,00 ).

      Bei den genannten Rentenbeträgen handelt es sich um ein Berechnungsbeispiel für einen 66jährigen männlichen Gewinner. Abweichungen sind je nach Alter und Geschlecht möglich.

    • Glücks-Los-Ziehung

      Für die Kategorien Sofortgewinn, Kombigewinn und Dauergewinn wird jeweils gesondert eine siebenstellige Gewinnzahl gezogen. Die Gewinne der Glückslosziehungen werden im fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten Rang aufgrund der drei-, vier-, fünf-, sechs- und sieben letzten Ziffern der pro Gewinnkategorie gezogenen siebenstelligen Gewinnzahl bestimmt. Maßgeblich ist pro Gewinnkategorie allein der höchste Rang, dessen Gewinn-Voraussetzungen ein Glückslos erfüllt. Ein gleichzeitiger Gewinn in niedrigeren Rängen derselben Gewinnkategorie ist ausgeschlossen.

      Im fünften Rang gewinnt jedes Los, dessen drei Endziffern der Losnummer mit den letzten drei Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 200,00 bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis einen prozentual entsprechend niedrigeren Gewinn.

      Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner Losnummer mit den letzten vier Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 2.000,00 bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis einen prozentual entsprechend niedrigeren Gewinn.

      Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner Losnummer mit den letzten fünf Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 20.000,00 bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis einen prozentual entsprechend niedrigeren Gewinn.

      Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner Losnummer mit den letzten sechs Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 200.000,00 bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis einen prozentual entsprechend niedrigeren Gewinn.

      Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

      • Die Gewinner im ersten Rang der Sofortgewinnziehung erhalten je 2.000.000,00  bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis einen prozentual entsprechend niedrigeren Betrag.

      • Die Gewinner im ersten Rang der Kombigewinnziehung erhalten je 1.000.000,00 und 20 Jahre lang monatlich 5.000,00 (Barwert: weitere 1.000.000,00 ) bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis prozentual entsprechend niedrigere Beträge.

      • Die Gewinner im ersten Rang der Dauergewinnziehung erhalten 20 Jahre lang monatlich 10.000,00 (Barwert: 2.000.000,00 ) bei Teilnahme mit einem 24,00 -Los, bei einem geringeren Lospreis prozentual entsprechend niedrigere Beträge.

    • Zusatzspielziehung

      Gezogen wird eine fünfstellige Gewinnzahl. Jedes Lose, dessen fünf Endziffern mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen, gewinnt 12.500,00 .

    • Sonderverlosung

      Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die garantierte Gewinnausschüttungsquote von 30% bei den Geldziehungen, Traumhausziehungen, Haushaltsgeldziehungen, Rentenziehungen, den Glückslosziehungen oder der Zusatzspielziehung unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt. Hierfür wird zu einem Stichtag, der mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt wird, aus der Differenz zwischen ausgezahlten Gewinnen jeder dieser Kategorien und der Gewinnausschüttungsquote von 30% die Restgewinnsumme ermittelt. Aus der Restgewinnsumme jeder Kategorie werden die Gewinne so lange ermittelt, bis die Restgewinnsumme aufgebraucht ist.

      Im Rahmen der Sonderziehungen können diejenigen Gewinne ausgelost werden, die in den regulären Gewinnplänen der jeweiligen Ziehung vorgesehen sind sowie Sachgewinne. Der konkrete Gewinnplan für eine Sonderziehung wird mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt.

      Sollte die Restgewinnsumme einer Kategorie unter dem im Rahmen der Sonderverlosung noch auszuspielenden Gewinn liegen, wird der positive Saldo für die nächste Sonderverlosung vorgetragen.

      Bei diesen Sonderverlosungen werden die Gewinner aus dem am jeweiligen Stichtag aktuellen Bestand aller teilnahmeberechtigten Lose je Kategorie durch einen Zufallsgenerator ermittelt.

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  6. Gewinnauszahlung

    • Alle Gewinner werden schriftlich oder in Textform benachrichtigt. Gewinne werden den Gewinnern gebührenfrei zugestellt. Nicht zustellbare Gewinne werden dem Lotteriezweck zugeführt.

    • Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Traumhauses, des Haushaltsgeldes, der Rente oder der monatlichen Auszahlung von Glückslosgewinnen im 1. Rang eine Barwertablösung von 100% wählen. Die Entscheidung ist der Aktion Mensch schriftlich mitzuteilen.

    • Bei dem Gewinn von Haushaltsgeld, der Rente oder der monatlichen Auszahlung von Glückslosgewinnen im 1. Rang kann die Aktion Mensch mit befreiender Wirkung den Barwert des Gewinns an eine vom Gewinner zu benennende Versicherungsgesellschaft auszahlen, die die ratierliche Auszahlung übernimmt. Dies gilt nicht, soweit der Gewinner die Barwertablösung wählt.

    • Hat ein Gewinner seinen Gewinnbetrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so hat er seinen Anspruch bei der Aktion Mensch e. V., 53160 Bonn, innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl anzumelden.

    • Die Aktion Mensch darf mit befreiender Wirkung den Gewinn an den auf dem Losbeleg mit persönlicher Anschrift eingetragenen Spielteilnehmer oder jeden Inhaber des Quittungsabschnittes überweisen oder zustellen; eine Verpflichtung, die Berechtigung des Inhabers des Quittungsabschnittes zu prüfen, besteht nicht.

    • Der Loskäufer kann den Anspruch auf Auszahlung künftig anfallender Gewinne an einen Dritten abtreten (Geschenklos). Diese Abtretungserklärung erfasst nur diejenigen Gewinne, die anfallen, nachdem die Abtretungserklärung bei der Aktion Mensch eingegangen ist. Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit Einwilligung der Aktion Mensch möglich.

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  7. Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnen

    Veröffentlicht werden lediglich die Gewinnzahlen. Personenbezogene Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

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  8. Haftungsbestimmungen

    • Die gesetzliche Haftung der Aktion Mensch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, oder in Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, werden durch diese Lotteriebestimmungen nicht eingeschränkt (§ 309 Nr. 7 a) BGB).

    • Für alle sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Aktion Mensch oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Aktion Mensch jedoch nicht; dies gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Einzahlungsstellen und aller sonstigen mit der Weiterleitung oder Bearbeitung von Einzahlungsscheinen/-daten beauftragten Stellen (§ 309 Nr. 7, letzter Halbsatz BGB).

    • Die Aktion Mensch haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, Innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verursacht werden.

    • In den Fällen 8. b) und 8. c) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.

    • Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Aktion Mensch, die Aufsichtsbehörde oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden, eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen Handelns bestehen.

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  9. Schlussbestimmungen

    • Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen an.

    • Beträge, die unter Außerachtlassung dieser Lotteriebestimmungen übermittelt werden, werden zurückerstattet.

    • Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des Lotterieveranstalters.

    • Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

    • Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtswegs.

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Aktion Mensch e. V.
Lotterieabteilung
53175 Bonn
Telefon: 0228 2092-9710
(Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr, Sa. 08:00-14:00 Uhr)
Fax: 0228 2092-7777
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