Hilfe bei Spielsucht

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Informationen zur Hilfe bei Spielsucht

Wir möchten, dass die Teilnahme an unserer Lotterie Ihnen Freude bereitet.

Uns ist bewusst, dass Glücksspiele unter bestimmten Voraussetzungen zu Spielsucht führen können. Deshalb verpflichten wir uns, nur solche Lotterieprodukte zu entwickeln und anzubieten, von denen keine oder nur eine sehr geringe Gefahr für Spielsucht ausgehen kann.

Spielsucht ist wie jede Sucht eine Krankheit. Typische Signale sind die fehlende Kontrolle über das Handeln während des Spiels. Spielsüchtige Menschen spielen so lange weiter, bis ihnen als Einsatz kein Geld mehr zur Verfügung steht und werden schließlich unfähig, mit dem Spielen aufzuhören.

Spielsucht drückt sich dadurch aus, dass immer häufiger und mit immer höheren Geldeinsätzen gespielt wird. Die Folgen sind eine massive Einschränkung der Lebensqualität durch Verschuldung, der Verlust von sozialen Kontakten sowie negative Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur.

Die Aktion Mensch ist sich ihrer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Aus diesem Grund entwickelten wir für die Lose der Aktion Mensch-Lotterie einen umfassenden Codex gegen die Spielsucht.

Die Selbstverpflichtung der Aktion Mensch-Lotterie:

1. Die Begrenzung des Höchstgewinns

Bei der Gestaltung der Lose berücksichtigt die Aktion Mensch-Lotterie die Erkenntnisse aus der Spielsuchtforschung. Es werden daher nur solche Höchstgewinne angeboten, die nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang Spielsucht auslösen können.

2. Die Begrenzung der Ziehungsfrequenz

Suchtfördernd sind schnelle Spiele, bei denen man sofort gewinnen kann. Deshalb sind die Lose der Aktion Mensch-Lotterie auf lange Gewinn-Intervalle ausgerichtet. Die Aktion Mensch beschränkt sich auf wöchentliche bzw. monatliche Ziehungen.

3. Die Begrenzung des maximalen Spieleinsatzes

Der Spieleinsatz mit online gekauften Losen ist bei der Aktion Mensch-Lotterie pro Kunde auf monatlich 1000,- Euro begrenzt.

4. Der Zeitraum zwischen Kauf und Ziehung

Der Zeitraum zwischen Loskauf und Spielteilnahme beträgt mindestens einen Tag. Somit wird die Kaufentscheidung vom Ziehungstermin deutlich getrennt.

5. Kein Jackpot

Es ist bekannt, dass hohe Jackpot-Gewinnsummen die Teilnahme an Glücksspielen deutlich beeinflussen. Die Aktion Mensch-Lotterie verzichtet aus diesem Grund auf Jackpots.

Zum Thema Glücksspielsucht erhalten Sie weitere Informationen und Hilfe unter folgenden Adressen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln

Telefon: 0800 13702700 (kostenfreie Servicenummer)

www.bzga.de

Weitere Informationen und interaktiver Selbsttest:

Das Internetangebot „check-dein-spiel.de“ der (BZgA) bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen und Beratung rund um die Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht. Der interaktive Selbsttest kann helfen, eine mögliche Spielsucht zu erkennen und zeigt Handlungsoptionen auf.

www.check-dein-spiel.de

Aktion Mensch ist für den Inhalt externer Seiten nicht verantwortlich.

Fachstelle Glücksspielsucht
Caritasverband für das Stadtdekanat Neuss e. V.
Rheydter Straße 176
41464 Neuss

Telefon: 02131 889-170
Telefax: 02131 889-182


E-Mail: info@spielsucht.net

www.glueckspielsucht.de

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