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Verbandsklagen: Gemeinsam gegen Goliath
Mit dem Instrument der Verbandsklage haben Verbände, die sich mit einem speziellen Thema befassen, stellvertretend die Möglichkeit, die Einhaltung von Recht und Regeln einzufordern.
Checkliste Verbandsklagen
Wann ist eine Klage zur Durchsetzung von Barrierefreiheit zulässig? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welche Instrumente stehen zur Verfügung? Erste Einschätzungen liefert die neue Checkliste für Verbandsklagen, die der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverein, gefördert von der Aktion Mensch, veröffentlicht hat. Die wichtigsten Punkte aus der Checkliste haben wir für Sie zusammen gestellt.
Schlichtungen statt Gerichtsverfahren
Die Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bietet die Möglichkeit, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit und Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung außergerichtlich zu lösen. Sie ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, angesiedelt.
An die Schlichtungsstelle BGG können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei wenden, wenn sie sich auf ihr Recht auf Barrierefreiheit oder Gleichbehandlung berufen. In den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle fallen grundsätzlich alle Einrichtungen der Bundesverwaltung. Bevor eine Verbandsklage vor Gericht zugelassen wird, muss der Fall zwingend zunächst die Schlichtungsstelle durchlaufen.
Im Jahr 2019 wurde die Schlichtungsstelle 177 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren wurde eine gütliche Einigung erreicht. Die meisten Anträge – mehr als zwei Drittel – betrafen das Benachteiligungsverbot, das im BGG festgeschrieben ist. Physische Barrieren wurden am zweithäufigsten beklagt.