Alles, was Recht ist
UN-Behindertenrechtskonvention als Meilenstein
Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März 2009 war ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft. Rechte von Menschen mit Behinderung werden darin erstmals als Menschenrechtsthema begriffen, das alle Lebensbereiche betrifft und von allen Politikfeldern gestaltet werden muss. Julia Zinsmeister, Professorin für Öffentliches Recht an der Technischen Hochschule Köln, fasst dies so zusammen: „Die UN-BRK hat wichtige Impulse für einen Paradigmenwechsel gesetzt. Sie hat dem Thema Nachdruck verliehen und dazu geführt, dass Inklusion in aller Munde ist – wenn auch nicht alle das Gleiche darunter verstehen. Das merkt man bei Gesetzgebungsverfahren und auch in der Rechtsprechung. Bei Gerichten steigt die Tendenz, bei Rechtsstreitigkeiten auf die UN-BRK Bezug zu nehmen. Es ist ein Wertewandel zu verzeichnen. Wenn auch nicht immer stringent.“
UN-Behindertenrechtskonvention: hin zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe
Dieser Wertewandel führt weg vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zur Selbstbestimmung und zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Behinderung wird nicht länger als medizinisches Problem gesehen, sondern als Folge äußerer Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe behindern oder gar unmöglich machen. Im Zuge dessen hat sich auch die Rechtslage für Menschen mit Behinderung verbessert.
Die Geschichte der Behindertenbewegung: auf dem Weg zu mehr Rechten
Bestrebungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken, gibt es schon lange – angetrieben vor allem durch engagierte Betroffene selbst. Es ist nicht zuletzt den Protesten der in Deutschland seit den 1970er-Jahren aktiven Behindertenbewegung zu verdanken, dass 1994 erstmals ein Verbot, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen, ins Grundgesetz aufgenommen wurde.