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Verbandsklagen: Gemeinsam gegen Goliath

Rechte wie etwa Barrierefreiheit einzuklagen, ist für Einzelpersonen meist zu aufwendig. Mit einer Verbandsklage können aber auch Verbände stellvertretend für die von ihnen Vertretenen die Einhaltung von Recht und Regeln einfordern. Wie sie dabei am besten vorgehen, können Verbandsvertreter in speziellen Workshops lernen.

In der Theorie klingt es gut: Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene verpflichten öffentliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit. Und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung geschützt. In der Praxis hat sich in den letzten Jahren zwar tatsächlich manches in Bezug auf Barrierefreiheit verbessert. Doch von einer umfassenden Zugänglichkeit von Gebäuden, Angeboten und Informationen öffentlicher Stellen kann trotzdem noch längst nicht die Rede sein.

Warum rechtliches Vorgehen oft so schwer fällt

Als betroffene Einzelperson mag man sich häufig ärgern, wenn man an Barrieren stößt – ob an der Rathaustreppe, wegen einer schwer verständlichen Website oder eines fehlenden Blindenleitsystems. Aber nur wenige kommen auf den Gedanken, Bundes-, Landes- oder kommunale Behörden oder Unternehmen deswegen zu verklagen. Nicht nur, weil es sich wie ein Kampf von David gegen Goliath anfühlen würde. Auch fehlt es Einzelnen meist an Sachverstand, Ressourcen, Zeit und Kraft.
Der Gesetzgeber hat aber eine – bisher noch wenig genutzte – Möglichkeit vorgesehen, dennoch rechtlich etwas zu bewegen.

Verbandsklage: Rechte des Einzelnen vertreten

„Mit dem Instrument der Verbandsklage haben Verbände, die sich mit einem speziellen Thema befassen, stellvertretend die Möglichkeit, die Einhaltung von Recht und Regeln einzufordern“, sagt Dr. Michael Richter von Rechte behinderter Menschen (rbm). Ein Verband kann sich also für eine Sache einsetzen, ohne wie eine Einzelperson in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Ist eine Verbandsklage vor Gericht erfolgreich, schafft sie nicht nur in einem ganz bestimmten Fall mehr Barrierefreiheit. Auf das Urteil können sich anschließend auch andere Kläger beziehen.

Was Verbandsklagen bewirken können

Sind mehrere Verbandsklagen erfolgreich, kann sich eine neue „Rechtsprechungskultur“ entwickeln, so Michael Richter. Das wiederum könne dazu beitragen, die Rechte von Menschen mit Behinderung tatsächlich in Anwendung zu bringen und den momentanen „Umsetzungsstau“ zu bekämpfen.
Lächelnder Mann mit Schnauzbart, die Augen sind geschlossen.
Dr. Michael Richter von Rechte behinderter Menschen (rbm)

Mit dem Instrument der Verbandsklage haben Verbände, die sich mit einem speziellen Thema befassen, stellvertretend die Möglichkeit, die Einhaltung von Recht und Regeln einzufordern.

Dr. Michael Richter

Das Thema bekannter machen

In den Bereichen Verbraucherschutzrecht und aus dem Umweltrecht werden Verbandsklagen schon länger erfolgreich angewandt. Nun soll das Instrument auch im Bereich Gleichstellung und Barrierefreiheit genutzt werden. Mit Förderung der Aktion Mensch hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mit seiner Rechtsberatungsgesellschaft rbm ein Projekt gestartet, um Verbandsklagen bekannter zu machen und zum Einsatz zu bringen. Dabei setzt sich der Verband nicht nur für blinde und sehbehinderte, sondern ausdrücklich für alle Menschen mit Behinderung ein.

Verbandsklagen in der Behindertenselbsthilfe

Obwohl es das Instrument der Verbandsklage schon länger gibt, wurde es in der Vergangenheit relativ selten für Menschen mit Behinderung genutzt. Das liegt nach Einschätzung von Michael Richter auch an der zersplitterten und komplizierten Struktur der Behindertenselbsthilfe.

Jeder Verband konzentriert sich zunächst auf eine bestimmte Behinderung oder Krankheit. Die juristischen Ressourcen sind deshalb für den einzelnen Verband überschaubar und die Möglichkeiten, sich in die Materie der Verbandsklage einzuarbeiten, begrenzt. Mit dem DBSV-Projekt „Verbandsklagen als strategisches Instrument der Selbsthilfe“ soll sich das nun ändern.

 Unterstützung vor Gericht

Beim Projekt geht es einerseits darum, über die Möglichkeiten von Verbandsklagen aufzuklären und bundesweit Verbände der Behindertenselbsthilfe zum Thema zu coachen. Andererseits unterstützt die Rechtsberatung rbm die Verbände auch konkret, wenn es mit einem Fall vor Gericht geht.

Vier Workshops zum Thema haben bereits stattgefunden, ein Netzwerk interessierter Verbände wurde geknüpft und umfangreiche Informationen zum Thema aufbereitet. Ein Beirat, in dem auch Wissenschaftler*innen vertreten sind, soll in Kürze seine Arbeit aufnehmen und das Vorhaben beraten und fachlich begleiten.

Checkliste Verbandsklagen

Wann ist eine Klage zur Durchsetzung von Barrierefreiheit zulässig? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welche Instrumente stehen zur Verfügung? Erste Einschätzungen liefert die neue Checkliste für Verbandsklagen, die der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverein, gefördert von der Aktion Mensch, veröffentlicht hat. Die wichtigsten Punkte aus der Checkliste haben wir für Sie zusammen gestellt.

Ein Fall muss Fall ausreichend signifikant, eindeutig und öffentlichkeitswirksam sein.

Dr. Michael Richter

Geeignete Fälle für die Verbandsklage

In der aktuellen Projektphase geht es darum, geeignete Fälle zu finden und strategisch für Verbandsklagen auszuwählen. „Dazu muss ein Fall ausreichend signifikant, eindeutig und öffentlichkeitswirksam sein“, so Michael Richter. Doch auch ein vielversprechender Fall ist keine Garantie für eine erfolgreiche Verbandsklage. Denn bevor ein Fall vor Gericht verhandelt wird, muss er zwingend in ein Schlichtungsverfahren.

Teilerfolge durch Schlichtungen

Bisher erreichte das Verbandsklageprojekt auch lediglich Teilerfolge durch Schlichtung. Zum Beispiel: Bei der Förderung von Elektrofahrzeugen wird künftig auch das akustische Warnsystem AVAS gefördert, um blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen vor den leisen Fahrzeugen zu schützen. Ursprünglich war keine Förderung dafür vorgesehen.

Die bisher nicht barrierefreien Unterlagen zum Mikrozensus des Statistischen Bundesamts werden in Zukunft für alle zugänglich sein. Und auch ein öffentlicher Platz in Bremen wird dank eines Schlichtungsverfahrens nun barrierefrei umgebaut.

Rechte von Menschen mit Behinderung verbindlich einfordern

„Zu solchen Angeboten kann man schlecht Nein sagen“, meint Michael Richter, der die Erfolge von Schlichtungsverfahren nicht mindern will. Allerdings kommt es dadurch nicht zu Urteilen und Präzedenzfällen. Deshalb bleibt das Team der rbm weiter dran, passende Fälle für erfolgreiche Verbandsklagen zu identifizieren. Immer mit dem Ziel: die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung verbindlich einzufordern.

Schlichtung statt Gerichtsverfahren 

Die Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)   bietet die Möglichkeit, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit und Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung außergerichtlich zu lösen. Sie ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, angesiedelt. An die Schlichtungsstelle BGG können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei wenden, wenn sie sich auf ihr Recht auf Barrierefreiheit oder Gleichbehandlung berufen. In den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle fallen grundsätzlich alle Einrichtungen der Bundesverwaltung. Bevor eine Verbandsklage vor Gericht zugelassen wird, muss der Fall zwingend zunächst die Schlichtungsstelle durchlaufen. Im Jahr 2019 wurde die Schlichtungsstelle 177 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren wurde eine gütliche Einigung erreicht. Die meisten Anträge – mehr als zwei Drittel – betrafen das Benachteiligungsverbot, das im BGG festgeschrieben ist. Physische Barrieren wurden am zweithäufigsten beklagt.
Porträt eines lächelnden Mannes im Anzug

Erfahrungen gesammelt

Steffen Erzgraber ist Landesgeschäftsführer Verbands- und Sozialpolitik beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund. Der Jurist hat an den Fortbildungen des Projekts „Verbandsklagen als strategisches Instrument der Selbsthilfe“ teilgenommen und erste Erfahrungen mit dem Thema gesammelt. Im Interview erzählt er, was er sich vom Instrument verspricht.

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